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DÜ Termin für Umsatzsteuer immer auf den letzten Frist-Tag einstellen

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letzte Antwort am 01.08.2022 18:14:01 von Wolfs14
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steuer-board
Beginner
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Da ich nicht der ausgesprochenen Kanzlei-Rewe Spezialist bin und auch so auf meine Frage auf die Schnelle nichts gefunden habe, folgende Frage:

Bei manchen Buchhaltungen werden die Umsatzsteuern am letzten Frist-Tag (10. oder wie jetzt im März am 12.) übermittelt, bei anderen aber sofort mit dem Senden.

Wo genau kann man das einstellen, dass das immer der letzte Frist-Tag ist?

Danke für konstruktive Rückmeldungen.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

eine "automatische" sofortige Übermittlung lässt sich m.E. nur bei Guthaben-Beträgen einstellen. Dies kann man in den Eigenschaften der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter "Datenübermittlung/Formular" erreichen, wenn man im Feld "Datenübermittlungstermin RZ bei Guthaben ab EUR" einen entsprechenden Betrag erfasst.

Sofern sich eine zu zahlende Umsatzsteuer ergibt oder das Guthaben den dort erfassten Betrag nicht überschreitet, wird die Voranmeldung am letzten Tag der Übermittlungsfrist übermittelt. Eine sofortige Übermittlung kann dann nur manuell in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" angestoßen werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Müller,

werden die Voranmeldungen eventuell teilweise über das RZ (kostenpflichtig) und der andere Teil über das Telemodul (ohne Zusatzkosten) übermittelt? Das Telemodul sendet sofort an die Finanzverwaltung; das RZ sammelt bis zum letzten Tag der Frist. Wir übermitteln per Telemodul; allerdings werden alle VA zunächst nur als Datei bereitgestellt und dann am Fristende gemeinsam übermittelt.

Schöne Grüße

Willi Müller

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steuer-board
Beginner
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Nachricht 4 von 16
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Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Das mit dem Guthaben ist bekannt und auch so eingestellt.

Trotzdem hat das Programm beim heutigen Senden der Daten über "Daten senden -> RZ Dienstleistungen Buchführung" hier als DÜ-Termin den heutigen Tag verwendet?

Ich versteh es leider nicht, woran das liegt.

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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr Müller,

ist in den Stammdaten eventuell der Haken für die Dauerfristverlängerung nicht gesetzt?

Beste Grüße

Andreas Briefs

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Müller,

wo und an welcher Stelle sind Sie da? Ich kenne überhaupt keine Einstellung, in der man den DÜ-Termin als Datum erfassen kann.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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steuer-board
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Hallo Frau Briefs,

ja, das stimmt, der Haken war bei diesem Mandat nicht gesetzt (neu übernommen und Vorberater hat noch die Dauerfristverlängerung beantragt). Das ist auch logisch, dass das Programm das dann sofort übermitteln will.

Herzlichen Dank für die Info.

Viele Grüße und frohe Ostern

M. Müller

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steuer-board
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Hallo Herr Lutz,

wenn Sie in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung auf diese Zeile mit der rechten Maustaste klicken erscheint ein Menü; dort können Sie gleich "bearbeiten" auswählen und können dann hier auch u.a. ein Datum erfassen.

Viele Grüße

M. Müller

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steuer-board
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Entschuldigung, ich wollte Sie natürlich mit Herr Briefs ansprechen!

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RaSlo
Einsteiger
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Hallo Community,

 

ich hole das Thema nochmals hoch.

 

Für mich ist unfassbar, dass die Datev die Voranmeldungen in RZ Sammelt um sie dann am gesetzlich vorgesehenen Abgabetag zu übermitteln. Warum geschieht das nicht jeden Tag? Gibt es dazu einen wirklichen Grund/Sinn? Dazu muss ich noch bei jedem Mandanten selber einstellen, dass ab einem Guthaben von ... Euro eine sofortige Übermittlung stattfinden soll - ich habe jedenfalls keine globale Einstellmöglichkeit gefunden.

 

Es gibt viele Gründe die dafür sprechen sofort zu senden:

- Mandant will früher überweisen, dann gibt es keine Nachfragen vom FA.

- Ich kann im Steuerkonto sehen was auf den Mandanten in der nächsten Zeit an Steuern insgesamt zukommt.

- etc...

Warum also nicht gleich so?

 

Wo ist jetzt der kostenpflichtige Fortschritt für uns Mitglieder mit der Datenübermittlung Datev-RZ geblieben?

Selbst eine Korrektur ist doch ohne Probleme so möglich. Das war mit Elster so und im RZ auch.

 

Es macht mich ehrlich gesagt fassungslos, dass es nicht wenigstens eine globale Einstellung dafür gibt, wann die Kanzlei senden will. Alles muss wieder umständlich nachgearbeitet werden.

 

Würde mich über andere Meinungen oder Hilfen freuen..

 

Schöne Grüße,

Ralph

Nutzer_8888
Erfahrener
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Stimme zu, eine Einstellung sollte möglich sein.

 

Manuell kann die Versendung früher angestoßen werden. Zentral geht das - soweit ich weiß - nicht. Wir waren zunächst auch verwundert über die angezeigten Versand-Plandaten.

 

Beachten Sie, dass erst bei Versendung (Voranmeldungen und auch Korrekturen) an das Finanzamt die Gebühren fällig werden. Somit wäre das Parken bis zum letzten Moment bei Korrekturbedarf günstiger.

 

PS: Keiner von uns ehemaligen Telemodulnutzern wird hier in nächster Zeit wohl viele positive Effekte verzeichnen. Geben wir aber mal zu, dass bei Ausblendung der Mehrkosten ohne relevanten Mehrleistung, die Übersendungen im Juni zumindest offensichtlich reibungslos liefen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 16
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@RaSlo  schrieb:

 

 

Es gibt viele Gründe die dafür sprechen sofort zu senden:

 


Es gibt aber auch Gründe, die dagegen sprechen:

 

  • bei Korrekturen vor Abgabetermin erhält das Finanzamt nur die richtige Meldung, so dass hierdurch keine "Gefahr" für Rückfragen entsteht
  • bei Einzugsermächtigung werden die Einzüge beim Mandanten dadurch erst ein paar Tage später abgebucht

 

Aber eine grundsätzliche Einstellmöglichkeit, dass die Übermittlung sofort erfolgt, wäre schon sinnvoll.

RaSlo
Einsteiger
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Nachricht 13 von 16
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Sicherlich gibt es Gründe die dagegen Sprechen, aber eine Korrektur wurde auch bei Elster vernünftig verarbeitet und die alte Meldung beim FA storniert - das sollte der Bearbeiter dort auch erkennen und die Nachfragen deswegen auch viele Jahre her meines Erachtens.

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @RaSlo,

 

Ihr Wunsch nach einer Sofortübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus dem Rechnungswesen-Programm heraus ist ist in unserer Datenbank bereits aufgenommen. Eine Umsetzung wird regelmäßig geprüft, ist aber bisher nicht vorgesehen, da es höher priorisierte Themen gibt und Alternativen zur Verfügung stehen.

 

Grundsätzlich wird die Umsatzsteuervoranmeldung im Rechenzentrum erst einmal geparkt. Die Übermittlung findet zum gesetzlichen Termin statt - in der Regel am 10. des Monats. Vorteil: Wenn Sie bis zum Übermittlungstermin noch Korrekturen, vornehmen müssen, z. B. weil der Mandant noch Rechnungen nachreicht, dann können Sie die neuen USt-Werte jederzeit ans RZ senden - die bisherigen USt-Werte werden überschrieben, ohne dass eine berichtigte Voranmeldung abgegeben werden muss.


Wenn Sie nicht bis zum gesetzlichen Abgabetermin warten möchten, können Sie den Übermittlungstermin in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung direkt im Anschluss an das Senden der UStVA ändern.


Für ganz eilige Fälle gibt es noch die Möglichkeit der Sofortübermittlung: Sie öffnen das Programm DÜ Formulare Rechnungswesen, importieren die UStVA-Werte aus dem Rechnungswesen-Programm und haben hier die Möglichkeit, die Sofortübermittlung auszuwählen. 

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
jena
Fortgeschrittener
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Die perfekte Lösung wurde ja eingestellt, via Telemodul wurde direkt übermittelt, Zeitaufwand unter 1 Minute inkl. angelegtem und gedrucktem Protokoll.

 

Sorry, aber mit der RZ-Übermittlung gibt es 0 Vorteile, zeitaufwändig, kostenintensiv, nicht intuitiv, einfach schrecklich!

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Wolfs14
Beginner
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Dass die sofortige Sendung nur noch die Ausnahme darstellt, ist unfassbar.

Ich frage mich, wo die angebliche Digitalisierung bei DATEV kundenorientiert stattfindet. Das ist es nicht.

DATEV ist inzwischen genau da angekommen, wo andere Programme schon immer waren - es läuft nicht mehr intuitiv.

Warum kann man nicht mit einem Button selbst festlegen, wie man es möchte - sofort oder zum Fälligkeitstermin.

Ich unterstelle, dass hier die Verwaltung eingegriffen hat, um die Bürger zum Lastschriftverfahren zu ziehen; mit der Begründung, "sie müssen sich um nichts mehr kümmern". Abgabe fristgemäß und Einzug fristgemäß.

Dabei wird vergessen, dass es immer noch viele Menschen gibt, die eigengeständig handeln wollen.

Außerdem ist es schwierig, das mit dem Mandanten und der Verwaltung gebündelt zu bekommen.

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass meine Überweisung für die Umsatzsteuer mangels Fälligkeit erst einmal auf Lohnsteuer verbucht wurde und der Rest erstattet wurde - somit ist das Finanzamt meinen Tilgungsangeben nicht gefolgt. Um das zu verhindern, muss man nachträglich den DÜ-Termin löschen und neu setzen - das ist Handling aus grauer Vorzeit.

Priorisierte Themen oder nicht - das neue Verfahren ist nicht kundenorientiert. 

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letzte Antwort am 01.08.2022 18:14:01 von Wolfs14
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