wieder eine Geldmacherei der Datev. Erinnert mich an die Abschaffung der Kassenerfassung für Excel, die bei kleineren Unternehmen beliebt war. Jetzt müssen wir Mini-Mandate im RZ sichern und die IT Pauschale brav zahlen. Daumen hoch!
@Gelöschter Nutzer schrieb:
... zusätzlichen Einsparungen bei E-Bilanz und Offenlegung angesehen. Da muss ich dann zurückrudern, weil bei den meisten Mandanten die zusätzlichen Kosten durch Reduzierungen an anderer Stelle deutlich vermindert werden...
... da bin ich dabei, beim Zurückrudern, ... vielleicht im "Zweier mit oder ohne Steuermann" 😉
... die Datev-Preisliste ist als 'kleine Nachtlektüre' doch ganz gut geeignet
... falls evtl. KI-Entwicklungsressourcen beim "FIBU-Automat" frei werden, könnte die Datev ja ein Datev-Kosten-Optimierungstool entwickeln, dann am besten natürlich mit sämtlichen Kostenfaktoren, inkl. den diversen Lizenzarten.
Nur zur Sicherheit:
Die Kosten sollen natürlich nicht maximiert, sondern minimiert werden !
Hallo Zusammen,
und wieder trifft die DATEV eine unsinnige Entscheidung für die eigenen Mitglieder! Das kann doch so nicht weitergehen.
Ich möchte hiermit eine Petition für den Erhalt des Telemoduls starten.
Das Telemodul DÜ Rechnungswesen hat sich im Kanzleialltag als alternative Übermittlungsmöglichkeit der Voranmeldungen in Fällen ohne Rechnungswesen als extrem Nützlich erwiesen und wird sehr stark eingesetzt.
Wenn die DATEV jetzt wieder verschlimmbessert, so sollte Sie doch mal vorab eine Umfrage unter den Mitgliedern starten.
Die Verantwortlichen der DATEV sind wohl mittlerweile ähnlich weit weg von der steuerberatenden Praxis wie die Politiker vom Bürger.
Kurzum: Das Telemodul darf nicht "sterben"! Zur Not soll es ebenfalls bepreist werden, dass ist mit Sicherheit günstiger als die Alternative der Finanzverwaltung (siehe das Schaubild unter www.datev.de/tm.
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Differenzierung.
Dennoch sollte auch eine Übermittlungsmöglichkeit ohne RZ (Stichwort Verfügbarkeit) für uns alle vorhanden sein.
Es kann nicht sein, dass mal wieder Entscheidungen im Elfenbeinturm über die Köpfe der Mitglieder getroffen werden. Die DATEV ist eine Genossenschaft zumindest de jure, in praxi jedoch immer weniger. Größe hat viele Vorteile, aber auch Nachteile, die wir gerade zu spüren bekommen.
Ich kann Ihre Enttäuschung nachvollziehen, die Gründe und die Notwendigkeit der Abkündigung habe ich hier in der Diskussion bereits erläutert.
Das Telemodul DÜ Rechnungswesen hat sich im Kanzleialltag als alternative Übermittlungsmöglichkeit der Voranmeldungen in Fällen ohne Rechnungswesen als extrem Nützlich erwiesen und wird sehr stark eingesetzt.
Sie können auch in den von Ihnen genannten Fällen "UStVA ohne Rechnungswesenbestand" bereits heute schon über das DATEV-RZ übermitteln. Anders als beim Telemodulweg haben Sie beim RZ-Weg noch weitere Vorteile wie automatischen Ablage der DÜ-Protokolle im DATEV RZ etc. die ich hier ebenfalls schon erläutert habe...
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
Vergessen Sie es. Nach der Satzungsänderung ist das Thema erledigt. Der Vorstand macht sein Ding, Sie machen mit oder nicht.
Dennoch sollte auch eine Übermittlungsmöglichkeit ohne RZ (Stichwort Verfügbarkeit) für uns alle vorhanden sein.
Auf diesen Aspekt bin ich auch schon kurz eingegangen: Im Falle eine Störung übernehmen wir als DATEV die Entstörung, Klärung mit der Finanzverwaltung, Kommunikation etc. übernehmen, nicht der einzelne Anwender.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14 Mio. UStVA über das DATEV RZ termingerecht übermittelt.
Damit ich das richtig verstehe: Das Telemodul wird es zukünftig nicht mehr geben, aber man wird (nach aktuellem Stand) auch in 2022 und 2023 weiterhin über die DÜ-Formulare Rechnungswesen Voranmeldungen abgeben können (mit Übermittlung über das Datev-RZ). Ist das korrekt?
@chrisocki schrieb:@jena schrieb: zum anderen habe ich nicht sofort entsprechende Protokolle, da ja „irgendwann“ die VA mal zum Finanzamt geht.
Doch haben Sie. Im Rechnungswesen unter Bestand | Daten holen | DÜ-Finanzverwaltung haben Sie sofort die DÜ-Protokolle, nachdem die RZ-Kommunikation die Sendeaufträge übermittelt hat. Wenn Sie vor dem Fristende senden, steht dort eben "werden zum Stichtag übermittelt."
Und da ist er, der sinnfreie Zusatzaufwand. Mit der Telemodulübertragung gab es das Protokoll im Drucker sowie als pdf abgespeichert auf dem Server. Jetzt darf ich mühsam die Protokolle händisch abholen. Na bravo.
.
Bisher Kosten 0€, nächstes Jahr dann 30x12x1,9=684€ für nichts. Wäre eine Sicherung im RZ gewollt, würde ich diese bereits nutzen.
Das Telemodul wird es zukünftig nicht mehr geben, aber man wird (nach aktuellem Stand) auch in 2022 und 2023 weiterhin über die DÜ-Formulare Rechnungswesen Voranmeldungen abgeben können (mit Übermittlung über das Datev-RZ). Ist das korrekt?
Ja - korrekt.
Und da ist er, der sinnfreie Zusatzaufwand. Mit der Telemodulübertragung gab es das Protokoll im Drucker sowie als pdf abgespeichert auf dem Server. Jetzt darf ich mühsam die Protokolle händisch abholen. Na bravo.
Ich möchte noch kurz auf den Prozess eingehen. Im Gegensatz zum Telemodul werden die Protokolle beim DATEV-RZ-Weg automatisch im DATEV-RZ gespeichert. Wenn gewünscht, können Sie direkt nach der Übermittlung mit 2 Mausklicks das Protokoll ansehen und wenn gewünscht, auch drucken etc. aber eigentlich nicht erforderlich, da im DATEV-RZ für 14 Jahre gespeichert...
Zu den Kosten: Bitte um Verständnis, dass wir aufgrund der Kosten für Infrastruktur, Entwicklung, Betrieb etc. den Weg über das DATEV-RZ nicht kostenlos anbieten können.
Sie haben die Möglichkeit auch ohne Archivierung/Sicherung im RZ nur die Übermittlung zu nutzen - wird mit 1,65 € pro Übermittlung berechnet.
Aber aufgrund der Mehrwerte empfehle ich Ihnen die Nutzung der IT-Service- und Sicherheitspauschale. Und führe hier nochmal die Leistungen mit auf:
- Umfangreiche Prüfungen und Vorschläge rund um die umsatzsteuerlichen Auswertungen:
Welcher Monat ist für die Übermittlung fällig; Gab es Nachbuchungen in den Vormonaten, im Falle einer berichtigten UStVA wird der Haken für die Berichtigung automatisch gesetzt, steht die Übermittlung der Sondervorauszahlung USt 1/11 an, wurden Sachverhalte erfasst bei der eine Zusammenfassende Meldung abzugeben ist etc.
- UStVA-Übersicht zum Abgleich und Abstimmung der UStVA-Daten, was wurde bereits übermittelt
- Übergreifende Übersicht im DATEV-Arbeitsplatz über den Status der Datenübermittlungen
7. Übermittlung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung
8. Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung
9. Übermittlung der FIBU-Daten für euBP bzw. Sozialversicherungsprüfung
10. Qualifizierte USt-ID-Prüfung
11. Englische Auswertungen für Finanzbuchführung und Jahresabschluss
12. Preisvergünstigungen:
- Übermittlung der E-Bilanz
- Übermittlung an den Bundesanzeiger
- Übermittlung E-Bilanz - Sonder-/Ergänzungsbilanz
- Übermittlung des Digitalen Finanzberichts
- Nutzung von Branchenpaketen
Vielleicht könnte man die Wogen etwas glätten, wenn die UStVA günstiger wäre.
Speicherung usw. kostet nur geringfügig weniger als die Übermittlung der UStVA.
Während bei Speicherung u.U. Bestände von mehreren hundert Megabyte gespeichert werden müssen (redundant usw.) werden bei der UStVA nur ein paar Zeilen/Kilobyte angenommen, gespeichert und noch von A nach B weitergeleitet.
Für einen technisch etwas versierten Anwender ist die Bepreisung nicht ganz nachvollziehbar..
... die Kalkulation der Übermittlungsgebühr (UStVA ohne Speicherung im RZ) hat mit den realen Kosten sicher nicht viel zu tun, sondern ist eher ein Wink mit dem Zaunpfahl, das Pauschal-Angebot der Datev zu nutzen (Motto: "alles in die Cloud")
@Gelöschter Nutzer
Ich kann Ihre Sicht verstehen, es ist aber nicht ganz so, wie dargestellt.
Neben der reinen Übermittlung, laufen noch einige Prozesse/Dienste im Hintergrund mit. Zur Erläuterung nehme ich die Punkte aus der obigen Leistungsübersicht:
2, 3, 4, 5, 6 diese Prozesse/Funktionen gelten für beide Wege, unabhängig davon, über welchen Weg übermittelt wird.
Auch die Speicherung von Daten ist heute nicht mehr der große Kostenfaktor, wie noch vor einigen Jahren.
Und unterm Strich ist es ähnlich wie beim Bäcker, wenn ich 5 Brötchen kaufe, ist das einzelne Brötchen günstiger...
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
ist schon richtig.. dennoch nicht ganz nachvollziehbar ;-).
Und (schneller) Speicher und das Drumherum kostet halt immer noch.
Hallo Herr @Slobodan_Jeremic ,
das pauschale Angebot für das Paket an IT-Dienstleistungen ist im Vergleich zu den Einzelgebühren tatsächlich attraktiv.
Da reicht schon ein Blick in die Datev-Preisliste und das kleine Einmaleins im Kopf😄
... habe nie getestet, ob das Telemodul auch "standalone" läuft, also ohne Lizenzmanager.
Datev treibt ja aber schon immer einen sehr hohen Aufwand, um die unlizenzierte Nutzung der Datev-Programme zu verhindern. Die Schutzmechanismen und Lizenzprüfungen wurden im Lauf der Jahre immer weiter verfeinert. In alten Zeiten wurde einmal pro Programmstart gecheckt, später fast bei jedem Klick 😉
Insofern rechne ich eigentlich nicht damit, dass das Telemodul auch ohne LIMA läuft.
man schiebt es nur hinaus.. irgendwann gibt es wieder eric-schnittstelle und dann es läuft es nicht mehr.
nach e-bilanz, verdopplung der gebühren für esteuer, erhöhung der speichergebühren für die rz-sicherung, benutzerlizenz bei dms (wobei hier ja etwas "nachgebessert" wurde, abkündigung telemodul geht es vermutlich dann demnächst wieder an den "ausbau" der benutzerlizenzen..
Ist ja nicht unüblich, dass die Softwarenutzung (nicht nur bei DATEV) "gemessen" und auch abgerechnet wird 😉
Bzgl. Telemodul ohne LIMA: Das kann ich Ihnen ehrlich gesagt nicht genau beantworten, ob das funktioniert... Wenn Sie eine Antwort dazu brauchen, kann ich das prüfen lassen.
... ja klar, nutzungsabhängige Gebühren sind ok und fair.
... es gab ja in der Vergangenheit einzelne (wenige) Tools, die auch ohne LIMA liefen, aber wer schon eine gesamte Datev-Umgebung installiert hat, interessiert sich eigentlich nicht für die Hauptstadt von Peru, solange man nicht reisen darf 🤣
Übrigens,
eine schöne Aufgabe für das Home-Schooling wäre:
70% sind 14.000.000
30% sind x ?
und x mal 1,65 ergibt wieviel ?
.... aber "Sport ist Mord", sagte schon Churchill (Dreisatz ist ja eine olympische Disziplin 🤣)
Bei der Aufgabenstellung sehe ich eine Unschärfe 😀
Sie gehen davon aus, dass ausschließlich die 1,65 genutzt werden und schließen damit den Weg 1,90 aus, bei dem die 1,65 Inklusive sind....
... ok, ich gebe zu, das war eine "Milchmädchenrechnung", aber es war ja auch eine "Home-Schooling"-Aufgabe für die Grundschul-Kids 😉 ...
... aber bei der Umsatzsteuersenkung auf 16% (im 2. Halbjahr 2020) gab es von Seiten der Regierung auch eine "Milchmädchenrechnung".
Vermutlich haben einzelne Politiker (mit Excel und iPad bewaffnet) die Milliarden 'kalkuliert', die man von der einen Seite auf die andere Seite schaufeln muss.
(zum Glück haben sich die Politiker nicht am amerikanischen Sprachgebrauch orientiert. Dort nennt man nämlich die Milliarden "Billions")
Bei der Datev hat man natürlich andere Rechner, Baustellen, Budgets und Spezialisten zur Verfügung, die solche Kalkulationen erledigen 😊
"nachdem die USt-VA an das RZ übermittelt wurde, kann man doch in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" in Kanzlei-Rewe den DÜ-Termin löschen bzw. auf ein früheres Datum setzten. Dadurch wird dann auch bei Nutzung des RZ die USt-VA nicht erst am 10. des (über-)nächsten Monats versandt."
Diese Möglichkeit kannte ich bisher nicht.
Aber auch die wäre nicht gleich komfortabel mit der voreingestellten Sofortübermittlung in jedem Fall, also auch bei Zahllast.
Denn im Übermittlungsprotokoll steht jetzt z. B. Übermittlung am 10.05.2021. Anschließend müsste ich nun in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" tätig werden und klicken. Wenn ich aber heute (Sonntag) an das RZ übertragen habe und heute anschließend sage "Übermittlung am 18.04.2021", dann wird vermutlich nicht sofort übermittelt und ich habe für den Mandanten kein Sendeprotokoll vom 18.04.2021, das ich seinen Belegen beifügen kann.
In meinen Augen keine komfortable Lösung.
Ich bleibe dabei, dass der Wegfall des Telemoduls Internet für meinen Mandantenkreis (nur EÜ-Rechner) zu einer gravierenden Verschlechterung führt.
@Slobodan_Jeremic Und keine e-Bilanz, kein EBundesanzeiger usw. kompensiert die Verschlechterung
Grundsätzlich werden die Daten im Rechenzentrum erstmal geparkt - ähnlich einer Terminüberweisung bei der Bank. Die Übermittlung findet erst zum gesetzlichen Termin statt - in Ihrem Beispiel am 10.05.2021. Wenn Sie bis zum 10.05.2021 Korrekturen vornehmen müssen, weil z.B. der Mandant noch Rechnungen nachreicht, dann können Sie die neuen USt-Werte jederzeit ans RZ senden - die bisherigen USt-Werte werden überschrieben, ohne dass eine berichtigte Voranmeldung abgegeben werden muss.
Sobald die USt-Werte im Rechenzentrum angekommen sind, können Sie sich darauf verlassen, dass die USt-Werte zuverlässig und termingerecht übermittelt werden.
Wenn Sie nicht bis zum 10.05.2021 warten möchten, können Sie den Übermittlungstermin in der "Übersicht DÜ Finanzverwaltung" ändern. Angenommen Sie machten dies jetzt, dann wird die UStVA morgen am Montag um 11 Uhr übermittelt. Zusätzlich wird es ab der Sommer-/Herbstversion 2021 (Version 15.0) die Möglichkeit geben, eine Sofortübermittlung durchzuführen.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
Sorry, sehr geehrter Herr Jeremic,
Sie wollen es einfach nicht zugeben. All Ihr Schönreden über Verbesserungen durch den Wegfall der DÜ-Formulare Rechnungswesen und des Telemoduls Internet ist in meinen Augen blanke Demagogie. Wir brauchen die Übertragungs-Protokolle gar nicht runterzuladen, weil ja DATEV die automatisch im RZ speichert, schrieben Sie. Sorry, wie weltfremd ist das denn? Ich versorge meine Mandanten stets so, dass sie alles haben auch für den Fall, dass es mich ganz plötzlich nicht mehr gibt (Unfall, Corona oder sonst was).
Im Herbst soll es die Sofortübermittlung über die DÜ-Formulare RW geben!? Für ein paar Monate, bis es dann in 2022 eingestellt wird.? Ich habe mir das Programm angeschaut und es in einem Testbeispiel nicht mit den zu übertragenden Daten bestücken können, obwohl in der Hilfe irgendwo das Wort "Import" auftaucht. Manuelle Eingabe der zu übermittelnden Beträge??
In der offenen Umsatzsteuer-Verprobung drücke ich derzeit zum Senden einfach auf "Datenübermittlung Telemodul Internet". Das ist EIN KLICK und das war es. Das entstandene Sende-Protokoll kann ich drucken (für Papiermandanten) oder sofort mailen. Von mir aus lassen Sie das auch etwas kosten. Es ist die Zeit, die bei Steuerberatern knapp ist,
Ich bleibe dabei: Die einzige Kompensation, die DATEV meinen Mandanten für die 1,65 € bieten kann, ist die, bei der Übermittlung der USt-VA über das RZ in jedem Fall sofort schon während der USt-Verprobung die Sofortübermittlung anzubieten. Und das erwarte ich wirklich. DATEV hat jetzt noch ausreichend Zeit, das umzusetzen.
Ich möchte nichts "Schönreden", mir ist es nur wichtig, die Funktionen die der RZ-Weg bietet, transparent zu machen.
Die DÜ Formulare Rechnungswesen werden nicht eingestellt. Die Einstellung betrifft nur das Telemodul.
Die heutige Sammelübermittlung wird bereits von vielen Anwendern genutzt und geschätzt.
Ich verstehe jedoch auch Ihren Wunsch der Sofortübermittlung direkt aus der UStVA. Ich nehme ihn mit auf. Wir werden eine mögliche Umsetzung prüfen, auch abhängig von weiteren Rückmeldungen.
@kari2 schrieb:
Diese Möglichkeit kannte ich bisher nicht.
Aber auch die wäre nicht gleich komfortabel mit der voreingestellten Sofortübermittlung in jedem Fall, also auch bei Zahllast.
Denn im Übermittlungsprotokoll steht jetzt z. B. Übermittlung am 10.05.2021. Anschließend müsste ich nun in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" tätig werden und klicken. Wenn ich aber heute (Sonntag) an das RZ übertragen habe und heute anschließend sage "Übermittlung am 18.04.2021", dann wird vermutlich nicht sofort übermittelt und ich habe für den Mandanten kein Sendeprotokoll vom 18.04.2021, das ich seinen Belegen beifügen kann.
Ja stimmt, ist nicht so komfortabel wie die Sofortübermittlung bei einem Guthaben. Wenn man allerdings den DÜ-Termin anpasst und das Übermittlungsprotokoll neu ausdruckt, steht auf dem Übermittlungsprotokoll das geänderte Übermittlungsdatum.
Guten Morgen,
@kari2 schrieb: Wir brauchen die Übertragungs-Protokolle gar nicht runterzuladen, weil ja DATEV die automatisch im RZ speichert, schrieben Sie. Sorry, wie weltfremd ist das denn? Ich versorge meine Mandanten stets so, dass sie alles haben auch für den Fall, dass es mich ganz plötzlich nicht mehr gibt (Unfall, Corona oder sonst was).
Ich verstehe nicht, warum das Übermittlungsprotokoll derart wichtig sein soll. Sie möchten den Mandanten wissen lassen, wie hoch die Zahllast bzw. das Guthaben ist. OK. Warum drucken Sie nicht einfach das Werteblatt der USt-VA zusammen mit den anderen Auswertungen aus?
Unterstellen Sie doch einfach mal, dass die dortigen Werte auch denen entsprechen, welche vom DATEV-RZ übermittelt werden.
!Wenn! es zu Abweichungen kommt, können Sie die gespeicherten Übermittlungsprotokolle immer noch einsehen und die Differenzen ermitteln. Hierbei unterstützt Rechnungswesen sogar noch!
Wenn Sie also einfach mal *unterstellen*, dass DATEV die Werte übermittelt, welche Sie im Rechnungswesen haben, dann würde Ihr Prozess immer noch sehr einfach, wenn nicht sogar einfacher werden.
Und glauben Sie mir: Die Mehrheit der Mandanten werden den Unterschied zwischen einem Werteblatt und einem Übermittlungsprotokoll inkl. Empfangstickt nicht wirklich sehen bzw. verstehen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Guten Morgen,
Das Abkündigungsschreiben habe ich heute auf den Tisch bekommen.
Merkwürdig ist schon, dass das Telemodul als eine Lösung aus Stein und Meißel herabgewürdigt wird, steht diese Lösung doch gerade für Unabhängigkeit und Redundanz für den Fall, das es mal wieder im RZ hakt (vgl. 09.04.2021).
Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber wir haben an diesem Freitag nahezu normal gearbeitet... Lediglich die digitale Rechnungsschreibung haben wir auf den Nachmittag vertagt.
Wir setzen TM derzeit in vielen Klein- und Kleinstbuchführungen ein, die eine Speicherung im RZ nicht rechtfertigen und die, ehrlich gesagt, auch recht preissensible Mandantschaft betreffen.
Diesen Mandanten darf ich nun eine Kostensteigerung verkaufen oder ich darf gleich in meine Tasche greifen.
Herzlichen Dank dafür. Aufgaben die mir ins Nest gelegt werden (Überbrückungshilfen, Steuersatzänderungen, KUG) hatte ich in letzter Zeit schon genug!
@steuerfabrik schrieb:
Wir setzen TM derzeit in vielen Klein- und Kleinstbuchführungen ein, die eine Speicherung im RZ nicht rechtfertigen und die, ehrlich gesagt, auch recht preissensible Mandantschaft betreffen.
Diesen Mandanten darf ich nun eine Kostensteigerung verkaufen oder ich darf gleich in meine Tasche greifen.
This.
Wir sind auch keine Kanzlei in einer Metropol-Region wie dem Hamburger Speckgürtel, wo jeder Mandant wahlweise mit Mercedes SL oder Porsche Cayenne zu uns angekarrt kommen. Wir haben Mandanten die wirklich jeden Euro zweimal umdrehen müssen, erst recht zu diesen Zeiten. Und da passt allmählich die Datev schon nicht mehr mit uns zusammen, ganz ehrlich.
Diese Kleinmandanten sind auch der Grund warum wir nie auf 100% oder gar 50% Quote Unternehmen Online kommen werden. Weil die Mandanten zu uns bzw. wir immer noch persönlich auf die Mandanten zukommen, anstatt alles komplett auf den heissen Draht zu legen. Sowas kann man den Leuten nicht andrehen, liebe Datev.
Zu Telemodul direkt
Ich habe am Freitag einen Anruf von der Datev bekommen, nachdem ich mich per Servicekontakt ("Nachricht an den Vorstand/Geschäftsführung") beschwert habe. War ein sehr angenehmes Gespräch, aber auch eindeutig: "Wir werden die Abkündigung von Telemodul nicht zurücknehmen." Es bliebe aber noch die Möglichkeit mit dem Import ins Elster Online. Es bliebe auch vom Arbeits-/Klickaufwand nicht anders. Ok, das werde ich mir mal anschauen.
Was dennoch haften bleibt: Datev hebt mehr und mehr ab, die Kanzleien mit Klein- und Kleinstbuchführungen zählen nicht, wer nicht mitziehen will, hat schon verloren. Das steht aber im krassen krassen Widerspruch mit dem genossenschaftlichen Gedanken. Und dieses blinde Voranschreiten erinnert mich auch etwas an den Politikversagen, was wir gerade erleben. Die Leute bleiben auf der Strecke. (bei Corona bedeutet das: Es sterben mehr Leute, die nicht heute hätten sterben müssen).
Das mittlerweile bereits Datev ein Grund ist, mir die berufliche Sinnfrage zu stellen, ist schon krass.
Wird jetzt etwas Off Topic aber beim Stichwort "Unternehmen online" muss ich jetzt einhaken:
Zweifelsohne ist Unternehmen online ein mächtiges Tool, wenn man denn alle gebotenen Möglichkeiten ausschöpft.
Für größere Firmen ergibt sich vom Belegwesen, optional Auftragswesen, Online-Banking bis zur hin zur Personalwirtschaft mit allen Auswertungs- und Vorerfassungsmöglichkeiten ein echter Mehrwert mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis.
Viele dieser Firmen würden dafür auch eventuell mehr bezahlen.
Kritisch wird es bei kleinen Jahresbuchführungen und 4/3-Rechnern. Diese könnten genauso gut von DUo profitieren und wir hätten in der Kanzlei ebenfalls einen positiven Effekt.
Gerade junge Mandanten die sich erstmal nebenbei selbständig machen wären dafür auch von den EDV-Kenntnissen prädestiniert.
Ich hätte aus dem Stand heraus bestimmt 20 Mandate die DUo begeistert nutzen würden.
Leider ist es so, dass das die aufgerufenen Preise für DUo in diesen Fällen weder dem Mandanten aufgebrummt werden können, noch dass wir als Kanzlei das tragen können.
Ich habe bei meinen diversen DATEV-Kundenverantwortlichen über die letzten 10 Jahre dieses Problem immer wieder geschildert.
Leider ist DATEV auf diesem Ohr aber komplett taub.
DATEV UO compact hätte eine kostengünstige Alternative sein können, aber ohne Belegwesen natürlich witzlos.
Ich weiß nicht warum man dieses enorme Potential brach liegen lässt.
Mich würde dazu auch die Meinung der Kollegenschaft interessieren. Wie wird das bei den digitalen Vorreiter-Kanzleien gehandhabt? Oder nehmen diese nur Mandanten ab Jahresumsatz höher X in s Portfolio?