@thomaswillen schrieb:
Ich muss allerdings feststellen, dass die Realisierung dieser Visionen meist halbgar ist und immer häufiger mit Einschränkungen und zusätzlicher Arbeit in meiner Praxis verbunden ist.
Da bin ich wieder bei Ihnen. Den Eindruck teilen wir dann 👍! Ist aber auch dem Umstand zumindest etwas geschuldet, dass DATEV wohl nun öfter MVPs (Minimum Viable Product) anbieten möchte, damit sich "irgendwas" tut und man up2date und am Ball bleibt - wir aber andere Anforderungen an ein MVP stellen. Setzt DATEV die Messlatte höher dauert die Entwicklung noch viel länger als dass sie eh schon dauert und damit sind wir auch nicht zufrieden. Schwierig.
@thomaswillen schrieb:
PS: Auch wenn es mit den Sorgen und Problemen, die DATEV uns bereitet, nichts zu tun hat: meines Wissens hält Microsoft durchaus an lokal installierte Anwendungen fest.
Dann frage ich mich aber, warum der Preisunterschied derart groß ist, wenn man statt auf Cloud-only noch/nur die installierbaren Office Anwendungen haben möchte 🤔:
Nur Office Anwendungen im Abo ohne E-Mail 12€ und Office im Web inkl. E-Mail / Teams und Co. soll knapp nur die Hälfte kosten? Sieht für mich eher nach: lass uns das preislich so unattraktiv machen, dass das keiner kauft 😬. Oder aber auch: wenn man's lokal installiert, muss man's lokal pflegen & hegen, aktualisieren und Microsoft muss dafür Updates inkl. Infrastruktur bereitstellen, statt Lücken und Co. nur in der eigenen Infrastruktur / Servern zu stopfen, was deutlich angenehmer ist.
"fast 30% dieser Genossen zu übergehen" stimmt nicht.
Es nutzen vermutlich fast 100% der Genossen.
Nur der überwiegende Teil der Genossen vermutlich überwiegend den Weg über das RZ.
Ich fände das alles halb so schlimm, wenn das Geld was mit Übermittlung e-Bilanz, EHUG, Lohn, eSteuern, bald dann auch noch DÜ RZ usw. mal in die Entwicklung neuer Programme investiert werden würden, die einem das Leben erleichtern. Wenn ich z.B. diese Rechnungsschreibung und das Auswertungssystem sehe, denke ich immer noch an 1999...
und dann natürlich noch die Gebühren die für halbgare Sachen verbrannt werden.. aber das wurde ja schon öfters genannt.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Es nutzen vermutlich fast 100% der Genossen.
Nur der überwiegende Teil der Genossen vermutlich überwiegend den Weg über das RZ.
Können Sie das auch mit Zahlen belegen 🤔? Das ist mir etwas viel vermutlich, sorry 😖. Nur weil Sie und ein paar andere aktuell ein Problem in Zukunft sehen, betrifft das nicht 100% der DATEV Mitglieder. Uns zum Beispiel nicht. Damit sind's keine 100% mehr.
Wir brauchen Fakten. Echte und keine Alternativen. So wie sie @Slobodan_Jeremic liefert 👍.
sie ziehen immer alles etwas alles
in die länge ;-)...
haben hier schon genug mitglieder gepostet.. auch die dü-rz-verteidiger.
was bei ihnen da abgeht, wissen sie doch gar nicht. sie sind kein anwender..
@Gelöschter Nutzer schrieb:
was bei ihnen da abgeht, wissen sie doch gar nicht. sie sind kein anwender..
Deshalb habe ich unsere FiBu-Chefin gefragt, wie ich oben schon erwähnt hatte:
@metalposaunist schrieb:
Auch unsere FiBu Chefin will auf den Mehrwert bei einer Übermittlung via DATEV RZ nicht verzichten.
Die hat mir gleich, ohne dass ich wollte, erzählt, was es alles für Vorteile bei uns hat und dass sie nie was von Hand per Telemodul überträgt. Aber ist dann auch nur 1 Stimme mit ca. 10 FiBu Mitarbeitern am Standort.
Ist das jetzt die Gesetz, was Ihre Fibu-Chefin sagt?!..
Verschiedene Voraussetzungen, Meinungen.....
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ist das jetzt die Gesetz, was Ihre Fibu-Chefin sagt?!..
Jop, an dem Standort ist das so. Kann ja nicht jeder machen, wie er will in einer Kanzlei, wenn es einen etablierten Kanzleistandard gibt 😉. Oder darf bei Ihnen jeder so, wie er es für richtig hält? Dann wäre vermutlich auch jemand dabei, der die RZ Lösung für gangbar hält 😜.
Fakt ist: DATEV hat's entschieden und das nicht erst gestern. Da können wir uns hier noch so aufregen, wie auch über den neuen JA - DATEV wird's nicht zurücknehmen. Machen wir's beste draus und vielleicht gibt es bis zum Zeitpunkt eine bisher unbekannte aber schicke, technische Alternative.
Und in einer Demokratie bestimmten 51% über die 49% anderen. Bei uns haben 300 mehr Stimmen den Bürgermeister ausgemacht. Dann ist man ja schon "froh" wenn das Verhältnis bei 70/30 liegt und eine deutlichere Richtung zeigt.
naja.. das bringt nichts. da wird auch nichts händisch übertragen .. aber gut.
Fakt ist: es trifft vermutlich sehr viele Kollegen.. auch mit DÜ-RZ. Das hat nichts mit Wahlen zu tun.
Und vielleicht wird sich DATEV das bis dahin noch überlegen.
Die Resonanz war ja bisher nicht schlecht.
Ich hab mir meinen Kram auch überlegt.. so eine Umstellung ist es ja nicht.
Aber schön ist halt auch was anders, weil "Workflow" und DATEV ist nicht immer so eine Welt.
Halbgar..
... wenn die Datev unbedingt meint, ein brauchbares Tool abkündigen zu müssen und stattdessen eine Alternative (mit dem XML-Export + Import auf www.elster.de) anbietet, dann ist das 'wachsweich', dann werden die bisherigen Fans des Tools ein wenig geärgert, aber nicht komplett verscheucht.
Na ja, keine besonders gute Taktik, so nach und nach einzelne Funktionen ohne Not zu canceln, bevor die Online-Anwendungen perfekt laufen, finde ich
für uns wär das nichts.. in elster rumhampeln tun wir nur im notfall.
das wäre auch kein runder workflow.
telemodul kann man wirklich "rund" und schnell organisieren
Programme oder Tools rausgehen nur um
wieder Gebühren zu erhöhen.
Früher gab es Elster-Formulare. Jetzt muss man sich online durch durch ein unbrauchbares online Formular quälen.
Normalerweise gibt es Preiserhöhung durch Mehrlestung. Bei Datev gibt es Preiserhöhungen weil man Tools wie Dü telemodul oder EU Vorsteuer einfach streicht.
... freiwillig nutzt wohl niemand www.elster.de aber wenn man gerade nichts Besseres zur Verfügung hat, nimmt man das was zur Verfügung steht.
... bin gespannt auf die XML-Export-/Import-Möglichkeit im Sommer/Herbst 2021 (mit der Datev-DVD 15.0)
Vielleicht kann man hier Automatisierungen per Stapelverarbeitung erreichen
Bei uns ist die Verwendung des Telemoduls tägliche Routine. Die Übermittlungen per Telemodul sind ratz-fatz erledigt.
Die Übermittlung per RZ ist ja auch jederzeit möglich, aber ich liebe eben die Wahlmöglichkeiten und suche mir gerne das jeweils Passende heraus, falls es Alternativen gibt.
@Slobodan_Jeremic zum Thema: "in den Stammdaten "Datenübermittlung UStVA über DATEV-RZ" zum Datum X Mandantenübergreifend abändern könnte"
-> Hier ist auch keine Erweiterung/Änderung geplant. Das muss einmalig pro Mandantenbestand in den Stammdaten hinterlegt werden.
Was heißt das? Ich kenne bei der Datenübermittlung über DATEV-RZ nur die Einstellung "Sofortübermittlung bei Guthaben ab mind. 1 Euro"
Nicht nur die in meinen Augen höhere Schnelligkeit und Flexibillität beim Einsatz des Telemoduls sondern auch die Einschränkung bei der Sofortübermittlung hält mich von der Übermittlung über das RZ ab. Ich möchte - das sind meine Mandanten seit Ewigkeiten so gewohnt - ihnen das Sendeprotokoll gleich mit der fertigen Buchhaltung mitliefern. Sie wollen nämlich ihre Zahllast sofort erledigen und nicht bis zum Übermittlungsschluss warten.
Und noch ein Grund, weshalb ich beim Wegfall des Telemoduls von DATEV zwingend erwarte, dass Sie die Sofortübermittlung in allen Fällen ermöglichen:
Dies nämlich auch deswegen, weil ich nur EÜ-Rechner nach § 4 Abs. 3 EStG habe, wo wir ständig Rechtsstreitigkeiten wegen § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG haben. Es wäre dem Steuerberater im Fall des Sächsischen FG 6-K-1106/19, rkr. Urteil vom 07.11.2019 Dokument 5023430, beispielsweise nicht über das DATEV-RZ gelungen, seine USt-VA Q4/2015 am 04.01.2016 zu übermitteln und so (noch) im Streitjahr 2015 als Betriebsausgabe durchzubekommen.
Weitere Streitfälle könnte ich anführen, die dazu führen, dass ich bei/mit EÜ-Rechnern sehr sorgfältig plane, wann die USt-VA übertragen und gezahlt oder Lastschriftermächtigung erteilt wird.
Hallo,
nachdem die USt-VA an das RZ übermittelt wurde, kann man doch in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" in Kanzlei-Rewe den DÜ-Termin löschen bzw. auf ein früheres Datum setzten. Dadurch wird dann auch bei Nutzung des RZ die USt-VA nicht erst am 10. des (über-)nächsten Monats versandt.
@vogtsburger schrieb:
Nachtrag:
@Uwe_Lutz , was machen Sie, wenn Sie es nicht mehr rechtzeitig schaffen, die Daten für die UStVA per Datev-RZ bereitzustellen ?
(diese Frage ist rein hypothetisch, da es bei Ihnen ja sicher nie vorkommt, dass Sie es nicht rechtzeitig schaffen 😉 )
... per Telemodul hätten Sie noch eine Chance bis zum 10. des Monats um 23:59 Uhr
... natürlich auch per www.elster.de , aber das ist leider deutlich zäher
Nachtrag/Korrektur:
Datev übermittelt offenbar noch am Fälligkeitstag bis 23:55 Uhr
Wow ! ... habe ich noch anders in Erinnerung
(letzte berücksichtigte Einreichung im Rechenzentrum und Versendung der UStVA bis ca. 23:55 Uhr)
also bis 23:55 Uhr habe ich das bisher immer geschafft 😁
Die DATEV hat die Zeiten der Übermittlung immer weiter ausgeweitet. Aus diesen Gründen muss inzwischen niemand mehr über das Telemodul übermitteln.
Und sollte die Buchführung nicht mehr rechtzeitig fertig werden, erfassen wir die Daten im Tool DÜ Formular Rechnungswesen und übermitteln über das RZ. Dies wird dann in der Übermittlungsübersicht mit angezeigt und hat den charmanten Nebeneffekt, dass eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung, wenn man die Daten dann sendet, wenn die Buchführung fertig ist, auf jeden Fall als korrigiert gekennzeichnet wird, selbst wann man vergisst, die Kennziffer manuell zu setzen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden ja gerade als Online-Version neu entwickelt und lösen damit die Excel-Variante aus der Toolbox Neuanlage Mandat ab.
Ist bei den Voranmeldungen zur Umsatzsteuer ähnliches geplant oder bleibt das auch langfristig auf Excel basierend?
Ich kann Ihnen hier leider kein "langfristiges" Versprechen geben. Aber ausgehend vom aktuellen Stand, kann ich Ihnen dazu sagen, dass weder aktuell noch in naher Zukunft hier eine Ablöse des "Excel-Tools" DÜ Formulare RW geplant ist. Nachdem der Bedarf an der Lösung "Fälle ohne FIBU-Bestand" nach wie vor groß ist, gehe ich davon aus, dass wir auch künftig dazu eine DATEV-Lösung anbieten werden.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
@Uwe_Lutz schrieb:
@vogtsburger schrieb:
Nachtrag:
@Uwe_Lutz , was machen Sie, wenn Sie es nicht mehr rechtzeitig schaffen, die Daten für die UStVA per Datev-RZ bereitzustellen ?
(diese Frage ist rein hypothetisch, da es bei Ihnen ja sicher nie vorkommt, dass Sie es nicht rechtzeitig schaffen 😉 )
... per Telemodul hätten Sie noch eine Chance bis zum 10. des Monats um 23:59 Uhr
... natürlich auch per www.elster.de , aber das ist leider deutlich zäher
Nachtrag/Korrektur:
Datev übermittelt offenbar noch am Fälligkeitstag bis 23:55 Uhr
Wow ! ... habe ich noch anders in Erinnerung
(letzte berücksichtigte Einreichung im Rechenzentrum und Versendung der UStVA bis ca. 23:55 Uhr)
also bis 23:55 Uhr habe ich das bisher immer geschafft 😁
Die DATEV hat die Zeiten der Übermittlung immer weiter ausgeweitet. Aus diesen Gründen muss inzwischen niemand mehr über das Telemodul übermitteln.
Und sollte die Buchführung nicht mehr rechtzeitig fertig werden, erfassen wir die Daten im Tool DÜ Formular Rechnungswesen und übermitteln über das RZ. Dies wird dann in der Übermittlungsübersicht mit angezeigt und hat den charmanten Nebeneffekt, dass eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung, wenn man die Daten dann sendet, wenn die Buchführung fertig ist, auf jeden Fall als korrigiert gekennzeichnet wird, selbst wann man vergisst, die Kennziffer manuell zu setzen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nur als Anmerkung - Das Tool DÜ Formular fällt auch weg - also auch für Sie EDV zu Fuß per Elster...
Hallo Herr Bohle,
Ihre Begeisterung für Cloud Anwendungen und monatliche Zahlweise in allen Ehren, aber die muss nicht jeder teilen.
Fakt ist - wenn eine lokale Installation betroffen ist, steht die Kanzlei still und einige Mitarbeiter sind betroffen. Wenn mal wieder "eine zentrale Komponente" aus welchen Gründen auch immer ausfällt, sind sehr viele davon betroffen. Ist auch bei sämtlichen großen Anbietern oft genug passiert. Wenn bei Ihnen in der Kanzlei das von Datev favorisierte Verfahren genutzt wird ist es doch wunderbar.
Allerdings soll hier ein für Datev-Verhältnisse wunderbar in den Arbeitsplatz und Workflow integriertes Programm eingestellt werden, während die Neuentwicklungen als Minimalversionen irgendwie in die Welt entlassen werden. Gleichzeitig ist eine Exportschnittstelle vorgesehen???
@Slobodan_Jeremic schrieb:
Die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden ja gerade als Online-Version neu entwickelt und lösen damit die Excel-Variante aus der Toolbox Neuanlage Mandat ab.
Ist bei den Voranmeldungen zur Umsatzsteuer ähnliches geplant oder bleibt das auch langfristig auf Excel basierend?
Ich kann Ihnen hier leider kein "langfristiges" Versprechen geben. Aber ausgehend vom aktuellen Stand, kann ich Ihnen dazu sagen, dass weder aktuell noch in naher Zukunft hier eine Ablöse des "Excel-Tools" DÜ Formulare RW geplant ist. Nachdem der Bedarf an der Lösung "Fälle ohne FIBU-Bestand" nach wie vor groß ist, gehe ich davon aus, dass wir auch künftig dazu eine DATEV-Lösung anbieten werden.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
@d_z_ , zur Kenntnis.
@d_z_ schrieb:Nur als Anmerkung - Das Tool DÜ Formular fällt auch weg
Woraus schließen Sie das?
@kari2 zu den von Ihnen genannten Themen:
@m_steinert und @Uwe_Lutz sind schon zum Teil darauf eingegangen.
Zum Thema: Stammdaten "Datenübermittlung UStVA über DATEV-RZ"
Über die Stammdaten kann hinterlegt werden, ob die UStVA über die Funktion "RZ-Dienstleistungen" genutzt werden soll. Das wäre dann der Fall, wenn Sie zusätzlich zur UStVA auch den Rechnungswesenbestand mit ins DATEV RZ übertragen möchten. Alternativ gibt es die Möglichkeit nur rein die UStVA über das DATEV-RZ zu übermitteln ohne das der Rechnungswesenbestand mitgesendet wird. Eine Beschreibung dazu finden Sie hier Datenübermittlung - UStVA, USt 1/11 und ZM über das DATEV-Rechenzentrum
Zum Thema: "Wann findet die Datenübermittlung statt?"
Grundsätzlich werden die Daten im sogenannten Sammelverfahren übermittelt. D.h. dass alle UStVA im DATEV-RZ "geparkt" werden und erst zum gesetzlichen Übermittlungstermin weitergeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass sobald die FIBU-Periode abgeschlossen ist, die Daten ans RZ gesendet werden können und dort geparkt werden. Sollte es im Nachgang doch noch Korrekturen geben, können die Daten einfach nachgesendet werden und die UStVA wird überschrieben, ohne das eine berichtige Voranmeldung abgegeben werden muss. Sobald die Daten im DATEV RZ angekommen sind, können Sie sich darauf verlassen, dass wir die Daten termingerecht und zuverlässig an die Finanzverwaltung übermitteln. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14 Mio. UStVA über das DATEV-RZ an die Finanzverwaltung übermitteln - alle termingerecht.
Wir kennen jedoch auch den Wunsch für eine Sofortübermittlung. Allerdings nicht als Standard sondern eher für bestimmte Situationen z.B. Kanzlei macht 2 Wochen Betriebsurlaub und man will sichergehen, dass "kritische/sensible" UStVA direkt bei der Finanzverwaltung sind oder man hat dies mit dem Finanzbeamten so besprochen. Dafür gibt es auch heute schon mit dem Sammelverfahren die Möglichkeit über die Funktion "Übersicht DÜ Finanzverwaltung" den Übermittlungstermin individuell einzustellen. Darüber hinaus werden wir für die genannten Ausnahmefälle mit der Sommer-/Herbstversion 15.0 eine Sofortübermittlung aus dem "Excel-Tool" DÜ Formulare RW umsetzen.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
Hallo Herr Jeremic,
ich muss leider in vielen Punkten widersprechen. Ich kann nicht alle Kommentare lesen - es sind doch schon recht viele, aber folgendes:
1. Ich sehe nicht ein, warum ich eine Service-Pauschale bezahlen soll im Rechenzentrum. Gerade bei sehr kleinen Mandanten, wo ich für die die drei Buchungen im Monat eh fast nichts an Geld nehmen kann.
2. Wenn man über das Rechenzentrum gehen muss, muss Datev die Voraussetzungen schaffen, dass ich Bestände ins Rechenzentrum senden kann, die auch nicht abgeschlossene Vorläufe enthält. Das war für mich auch bei den großen Mandanten oft ein K.O. Kriterium. Ich möchte jetzt keine Diskussionen um GOB. Es hat seinen Grund warum das so sein muss und zeitnahes Schließen heisst nicht vor Senden der Umsatzsteuervoranmeldung, sondern eben zeitnah, was auch nach dem Senden bedeuten kann.
3. Ich bezweifle, dass Sie mir eine termingerechte Übermittlung zusichern können. Ich sende jeden Monat meine letzten Mandanten am letzten Tag um ca. 23:55, teils 23:58 Uhr an das Finanzamt. Meine Arbeitszeiten sind leider nicht von 8-16 Uhr, insbesondere in Zeiten der Pandemie.
Datev ist nicht mal in der Lage, die Beitragsabrechnungen termingerecht zu versenden. Wenn ich am letzten Tag die Beitragsnachweise (wo sie bei der Krankenkasse ankommen müssten) versende, bekommen wir für alle Kassen eine Schätzung.
Ich habe das inzwischen versucht zu klären. Ergebnis: Die Kassen sagen, sie haben die Daten erst einen Tag später erhalten, Datev sagt, sie hätten die Daten pünktlich abgesendet. Der Fehler ist nicht zu klären, weil jeder Techniker auf seine Protokolle beharrt und wir als Anwender die Deppen sind.
Ergo rechnen wir jetzt alle Löhne einen Tag vorher ab und senden einen Tag vor dem eigentlichen Termin.
Das ist eine traurige Tatsache, bin aber sicher, dass das bei der Umsatzsteuer auch nicht anders wird, zumal das Datev-Rechenzentrum für Menschen wie mich, die oft zwischen 21 Uhr und 3 Uhr Nachts, sowie Samstag, Sonntag und Feiertag arbeiten eine tote Datenleitung ist.
Elster-Online ist evt eine Lösung, wenn es eine Export-Datei gibt, die man einlesen kann. Aber selbst das wäre ein Rückschritt in die Steinzeit.
Aber es ist sympthomatisch für unser Land. Jeder versucht noch einen Euro zusätzlich rauszuquetschen und irgendwo noch Kosten einzusparen und im Gegenzug verschlechtert man die Leistung - in dem Fall stellt man sie zu teureren Konditionen komplett ein.
Glückwunsch Datev, dass Sie sich in diese Rangordnung nun bestens mit eingliedern.
MFG
"Darüber hinaus werden wir für die genannten Ausnahmefälle mit der Sommer-/Herbstversion 15.0 eine Sofortübermittlung aus dem "Excel-Tool" DÜ Formulare RW umsetzen."
Heisst das dann: Sofortübermittlung über das RZ?
Wo landen dann die Protokolle?
Nur weil es mir auf der Zunge lag,
ich weiss nicht wer aber irgendjemand sagte wer Visionen hat soll in die Psychatrie gehen.
Ich teile das zwar nicht weil keine Visionen heißen Stillstand, aber amüsant war die Erinnerung eben doch.
Kann die Datev eigentlich auch "einfach"?
Da wird ein Product Owner Accounting Datenübermittlung" ernannt, der sich darum kümmert, für alle Anwendungsfälle, die das kostenlose Elstermodul zur Datenübermittlung anbietet durch eine eigene kostenpflichtige Datev Lösung zu ersetzen. Das geht schon seit Jahrzehnten bei der Datev so: Immer erst mal etwas eigenes entwickeln und dann nachher reumütig doch die vorhandene Standardlösung anzupassen (nur mal als Beispiel Microsoft Excel durch eine eigene Lösung bei den Individuellen Anlagen ersetzen oder Datev Text oder ...)
Ich bin hier raus. Bringt ja nichts.
@Gelöschter Nutzer schrieb:Kann die Datev eigentlich auch "einfach"?
Da wird ein Product Owner Accounting Datenübermittlung" ernannt, der sich darum kümmert, für alle Anwendungsfälle, .......
Ist doch gerade klasse, dass @Slobodan_Jeremic hier mit Rat und Tat zur Seite steht und die Möglichkeiten aufzeigt, die man organisatorisch bis zum Eintritt der angekündigten Maßnahmen im Jahr 2022 in die Wege leiten muss!
So geht doch Service!
Genau das Handeln haben wir hier doch immer eingefordert! Und nun steht @Slobodan_Jeremic von Anfang an zur Moderation zur Verfügung.
Danke (zumindest von meiner Seite) für Ihr Engagement, @Slobodan_Jeremic !
Jedem kann man es mit dieser (übrigens von der Genossenschaft getroffenen) Entscheidung nun auch nicht recht machen.
Aber das war schon immer so bei Produkteinstellungen.
Aber immerhin, rechtzeitig, um für sich Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
@andreashofmeister schrieb:
... Aber das war schon immer so bei Produkteinstellungen. ...
... ich erinnere mal kurz an die Abkündigung des Datev Postversandformats
.. es gibt immer noch einzelne Kandidaten, die mit dem Postversandformat 'um die Ecke kommen' ;-).
... aber mit 'Klimmzügen' bleibt man ja angeblich beweglich 😄
Die Aussage ist ja richtig. Nur verbessert es die Gesamtsituation ja nur geringfügig für einige Genossen.
Das macht aus **bleep**e ja nicht Gold.
Vielleicht verbessert dieser "Zwang" ja auch für einige Genossen die Abläufe.
Aber das ist ja nicht immer so..
Das ist auch keine Kritik an Herrn Jeremic.
Er kann da vermutlich am wenigsten für...
Hallo ugs,
auf Ihre Punkte möchte ich eingehen:
Punkt 1:
Bei kleinen FIBUs können Sie alternativ auch die UStVA-Übermittlung ohne Archivierung der Rechnungswesen-Daten nutzen. Diese ist etwas günstiger. Oder falls sich das nicht rechnet, die kostenlose Möglichkeit über Export aus den DÜ Formulare RW und Import im ElsterOnline-Portal
Punkt 2:
Seit der Umstellung auf DATEV pro ist die Festschreibung keine zwingende Voraussetzung. Wir empfehlen zwar aus GoBD-Gründen die Buchungsstapel festzuschreiben, es ist aber nicht zwingend. Sie können auch nicht festgeschriebene Buchungsstapel senden. Was auch den Vorteil hat, dass auch diese Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sind und im Notfall z.B. Bestanddefekt etc. jederzeit einfach aus dem RZ geholt werden können.
Punkt 3:
Schade, dass Sie die termingerechte Übermittlung anzweifeln. Mein Vorschlag: Probieren Sie es bitte mal aus und geben Sie mir gerne Feedback. Ich kann Ihnen dazu soviel sagen, dass wir am gesetzlichen Übermittlungstermin genauso lange Daten übermitteln können, wie es auch über den Telemodul-Weg möglich ist.
@andreashofmeister Vielen Dank für das Feedback 😊
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting bzw. FIBU 😊 Datenübermittlung
@Gelöschter Nutzer
"Darüber hinaus werden wir für die genannten Ausnahmefälle mit der Sommer-/Herbstversion 15.0 eine Sofortübermittlung aus dem "Excel-Tool" DÜ Formulare RW umsetzen."
Heisst das dann: Sofortübermittlung über das RZ?
Wo landen dann die Protokolle?
Ja - genau: Sofortübermittlung über das DATEV-RZ. (ab Sommer/Herbstversion 15.0 über die DÜ Formulare RW)
Alle Datenübermittlungsprotokolle werden zentral im DATEV-Rechenzentrum über den kompletten Archivierungszeitraum (14 Jahre) abgelegt und gespeichert. Sie können direkt nach der Übermittlung, in den Übersicht DÜ Finanzverwaltung die Protokolle ansehen und ggf. drucken, nach DMS übergeben etc.