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ASR Automatisierungsservice Rechnungen keine valide E-Rechnung Vorsteuerabzug

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letzte Antwort am 24.11.2025 14:11:40 von NuMa_2018
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Eleonora
Einsteiger
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Hallo zusammen,

wir nutzen in unserer Kanzlei den DATEV Automatisierungsservice Rechnungen (ASR) zur automatischen Verbuchung von Eingangsrechnungen. Seit Einführung der E-Rechnung haben jedoch viele Mandanten vermehrt XRechnungen bzw. ZUGFeRD-Rechnungen, die nicht valide sind und damit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Das Problem:
Der ASR erkennt diese formalen Fehler nicht und bucht die Belege trotzdem automatisch mit Vorsteuer ein. Für uns bedeutet das zusätzlichen manuellen Kontrollaufwand und die Gefahr falscher Vorsteuerabzüge.

Meine Fragen an euch:

  • Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit dem ASR im Zusammenhang mit nicht validen E-Rechnungen?

  • Wie geht ihr in der Praxis damit um?

  • Gibt es Workarounds oder Einstellungen, mit denen man verhindern kann, dass fehlerhafte E-Rechnungen automatisch mit Vorsteuer gebucht werden?

  • Hofft ihr ebenfalls auf ein Update seitens DATEV – oder kennt ihr bereits Hinweise, ob eine Validierungsprüfung beim ASR geplant ist?

Ich freue mich über eure Erfahrungsberichte und Best Practices!

Vielen Dank vorab!
Eleonora

Moonshine
Fachmann
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Nicht jeder muss eine E-Rechnung schreiben?! Derzeit kann es durchaus noch Rechnungen geben, die keine E-Rechnung ist.

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NuMa_2018
Einsteiger
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  • Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit dem ASR im Zusammenhang mit nicht validen E-Rechnungen?

  • Wie geht ihr in der Praxis damit um?

Wir stehen auch vor der Baustelle mit dem aktuellen Lösungsansatz, dass gemäß DUO Importprotokoll auf die nicht validen Rechnungen, den entfallenden Vorsteuerabzug und erforderliche Rechnungskorrektur hingewiesen wird. 

Zudem wird in unsere Vereinbarung aufgenommen, dass zukünftig der Mandant zur Prüfung nach § 14 UStG zuständig ist.

 

Es soll bezüglich des BMF-Schreibens noch Nachbesserung erfolgen, dass im Übergangszeitraum bei nicht valider E-Rechnung die PDF gelten soll. Das ist die Aussage eines Referenten des Finanzamtes, deckt sich aber mit Newsletter vom DStR. 

NuMa_2018_0-1763987249677.png

 

 

Gibt es Workarounds oder Einstellungen, mit denen man verhindern kann, dass fehlerhafte E-Rechnungen automatisch mit Vorsteuer gebucht werden?
  • Hofft ihr ebenfalls auf ein Update seitens DATEV – oder kennt ihr bereits Hinweise, ob eine Validierungsprüfung beim ASR geplant ist?


Aktuell ist mir nur zur schnellen Übersicht das Import-Protokoll in DUO bekannt. Gibt diverse kostenfreie Tools, aber der Mandant muss erstmal erkennen das er eine E-Rechnung (ZUGFeRD) erhalten hat.

Mittelfristig wird das alles sowieso über das E-Rechnungspostfach gehen. >> Stichwort Elektronisches Rechnungseingangsbuch & ViDA

 

VG Markus

 

 

Eleonora
Einsteiger
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jetzt muss ich blöd fragen, wo finde ich die Übersicht das Import-Protokoll in DUO? Bzw. welches Protokoll ist gemeint?

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NuMa_2018
Einsteiger
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NuMa_2018_0-1763987785832.png

 

Im Protokoll selber sind die nicht validen Rechnungen mit der Bezeichnung / ReNr ersichtlich

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Eleonora
Einsteiger
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witzige Tatsache. Im Protokoll wird der Beleg als PDF Datei-Import angezeigt, obwohl es eine E-Rechnung ist. Ein Hinweis auf den Fehler war im Importprotokoll nicht vorhanden. 

 

Daraus schließe ich, dass DATEV die nicht valide Rechnungen als sonstige Rechnung verarbeitet und somit das Problem umgeht. Ob das im Sinne des Erfinders ist, wage ich zu bezweifeln. 

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jjunker
Allwissender
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Daraus schließe ich, dass DATEV die nicht valide Rechnungen als sonstige Rechnung verarbeitet und somit das Problem umgeht. Ob das im Sinne des Erfinders ist, wage ich zu bezweifeln. 

 

Wenn das tatsächlich so sein sollte, wäre dies hoch gefährlich.

 

Nicht valide E-Rechnung über 119k brutto. Es gibt keinen Hinweis, dass die eigentliche Rechnung (der E-Rechnungsteil) nicht valide ist. Wir buchen nach PDF Teil mit Vorsteuer. Prüfer sagt in drei Jahren "Nein Nein Nein,...der E-Teil der Rechnung ist zum Vorsteuerabzug berechtigt."... und schon ist der Umsatzsteuerschaden da?

 

@DATEV kann jemand den Umgang mit nicht validen E-Rechnungen beim Upload in DUO erklären?

MVP 
Eleonora
Einsteiger
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das blöde an der ganzen Geschichte ist, im DUO bzw. auch wenn man den Beleg im REWE manuell aufruft, gibt es den Hinweis das die E-Rechnung nicht valide ist und damit hab ich noch ein viel größeres Problem. ASR verbucht es mit Vorsteuer, das ist für mich schon Vorsatz, wenn das keine Steuerhinterziehung ist, dann weis ich auch nicht. Bei einer Rechnung über 119k  würde man sich die RG höchstwahrscheinlich noch anschauen, da hoher Betrag. Aber was mach ich  mit 1000 Rechnungen mit Kleinbeträgen bis 1.000 €?

NuMa_2018
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Nachtrag: 

 

Da wurde etwas im DUO angepasst. 

 

Ich habe den Sachverhalt bei einem Mandanten geprüft. Die Anzeige im Belegimportprotokoll ist mit grünen Haken, nur in der Belegansicht beim Feld Rechnungsart ist die Kennzeichnung/Hinweis auf die nicht valide E-Rechnung.

 

Liebe Moderatorinnen @Antje_Naumann @Nida_Niazioglou @Katharina_Schoenweiss für eine kurze Rückmeldung wären wir euch sehr dankbar!

 

VG Markus

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letzte Antwort am 24.11.2025 14:11:40 von NuMa_2018
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