Hallo, wir haben einen AN im Vorjahr zum 15.0818 außerordentlich gekündigt. Der AN hat Kündigungsschutzklage eingereicht und es wurde beschieden, dass der AN bis 31.12.18 bei uns angestellt ist. Er war allerdings in der kpl. Zeit krank geschrieben. Wir hatten ihn in 08/18 im System abgemeldet und haben erst jetzt das Urteil vom Arbeitsgericht erhalten. Jetzt mein Problem: ich habe das Austrittsdatum auf den 31.12.18 geändert und habe die Fehlzeiten eingetragen: 6 Wochen mit Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld. Des Weiteren bekommt der AN noch Urlaubstage ausgezahlt. Die Abrechnung sieht wie folgt aus: - 08/18 Steuerklasse 1 - Anteil. Gehalt Laufender Bezug; SV-Beträge sind gerechnet, Steuerberechnung FJ - 09/18 Steuerklasse 0 - Anteil. Gehalt, laufender Bezug SV-Beträge sind gerechnet, Steuerberechnung FJ - 12/18 Steuerklasse 0 - Abrechn. Urlaub; Steuerl. sonstiger Bezug, SV - Einmalbezug, SV-Beiträge sind gerechnet, Steuerberechnung FJ In der Abrechnung 02/19 steht wieder Steuerklasse 1, das Steuerbrutto wird korrekt angezeigt, es werden aber keine Lohn- Kirchensteuer und Soli berechnet. Das kann doch nicht richtig sein. Was kann ich in dem Fall tun, damit auch die Steuerrechtlichen Abzüge berechnet werden. Ich arbeite übrigens mit Lodas. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe Anja Stuckenberg
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