Hallo Community,
eine Mitarbeiterin, die sich in Elternzeit befindet, möchte ab Juli 15 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Sie verdient dann ab Juli unter € 1.300 und wäre somit im Midijob-Bereich. Darf man während einer Elternteilzeit die Midijob-Berechnung anwenden oder greift die Regelung, dass das Entgelt nur aufgrund einer Unterbrechung in den Übergangsbereich sinkt (die aber ein Jahr dauert)
Weitere Frage, wenn es sich tatsächlich um einen Midijob handelt: Kann ich sie über ihre Personal-Nr. abrechnen oder muss ich sie neu anlegen, wie es bei einem 450€-Job der Fall wäre?
Ich arbeite mit LODAS.
Danke für Ihre Hilfe.
Anja Stuckenberg
Hallo Frau Stuckenberg,
wenn der Verdienst innerhalb der Midijob-Grenze liegt, dann muss diese ab Juli angewandt werden. Hierbei spielt es keine Rolle was die Ursache für Entgeltreduzierung ist.
In Ihrem Fall wird die Mitarbeiterin über die bisherige Personalnummer weiter abgerechnet, da die Beschäftigung sv-pflichtig ist und die Mitarbeiterin sonst bei Ihrer Krankenkasse doppelt angemeldet wäre.
Gruß
Björn
Guten Morgen,
grundsätzlich ist die Midijob-Berechnung möglich, wenn das Gehalt voraussichtlich für den Rest des Jahres die Grenze nicht übersteigt. Im Folgejahr muß dann erneut geprüft werden, ob sie unter der Grenze bleibt.
Bei Verwendung der bisherigen Personalnummer muß die Elternzeit beendet werden, da es sonst keine Abrechnung ( wg. Unterbrechung) gibt. Ich meine, bei Aufnahme einer Beschäftigung von mehr als geringfügigem Umfang ist sie sowieso zu beenden.
VG