Ich habe eine Frage zu den Verpflegungspauschalen ab 2020.
Da sich die Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit erhöhen, müssten sich doch eigentlich auch die Kürzungen für Frühstück und Mittag- Abendessen ändern. Unser Steuerbüro hat uns das Dok.Nr. 0383008 mit Stand 03.01.20 zukommen lassen, in dem aber noch die alten Beträge (€ 4,80 und 9,60 €) stehen. Müssten das jetzt nicht eigentlich € 5,60 und € 11,20 sein?
Danke für eine kurze Info.
Viele Grüße
Anja Stuckenberg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Tat steht in dem Dokument noch der Kürzungsbetrag von 2019 drin.
Die Regel lautet Kürzung um 20%/40%/40%, so dass die Beträge sich automatisch mit anpassen.
Moin,
Ihre Beträge sind vollständig korrekt. s. auch Dok. 5300445 in Lexinform.
Viele Grüße
Hallo Frau Stuckenberg,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Beide Dokumente sind zwischenzeitlich aktualisiert worden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG