Hallo,
bei Erstellung der SEPA-Latschriften Debitoren werden die Gutschriften nicht an den Zahlungsverkehr übergeben. Die Gutschriften werden angezeigt, der Betrag der Rechnungen ist höher als der Gutschriftsbetrag, dennoch werden nur die Rechnungen übergeben und bei den Gutschriften erfolgt eine Fehlermeldung. Bei den Einstellungen habe ich das Häkchen gesetzt: "Umfang Debitoren mit einem Haben-Saldo beim Erstellen von Lastschriften berücksichtigen"
Kann mir da jemand weiterhelfen. Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Anja Stuckenberg
Hallo,
wichtigste Voraussetzung: In der OP_Liste muss auch bei den Gutschriften ein Fälligkeitsdatum erscheinen. Falls nicht prüfen Sie doch bitte in den Mandanten-Stammdaten OPOS den Punkt "Fälligkeit bei Gutschriften ermitteln".
Die Info-DB sagt dazu u.a.
Sie legen hier fest, ob bei Gutschriften Fälligkeiten ermittelt werden. Die
Fälligkeit wird beim Buchen im Feld Belegfeld 2 erfasst, indem Sie ein Datum in der Form TTMMJJ
erfassen oder eine Zahlungskondition (Zahlungsbedingung bzw. Zahlungsart)
zuweisen. Ohne Eingabe im Feld Belegfeld 2 wird für eine Gutschrift keine Fälligkeit ermittelt.
Als Gutschriften gelten alle Guthaben-Posten, die bei einem Debitor im Haben
(bzw. bei einem Kreditor im Soll) bzw. bei Einsatz einer Generalumkehr im Soll
bzw. Haben (als Minusbetrag) stehen und im Gegenkonto kein Geldkonto betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe