Hallo Community,
wir wurden informiert, dass für die betriebliche Altersvorsorge einer Mitarbeiterin ein Arbeitgeberzuschuss in 2019 zuwenig bezahlt wurde. Hintergrund ist, dass die Mitarbeiterin den Vertrag im August 19 nicht rückwirkend aktivieren wollte und daher im August den doppelten Betrag aus dem Entgelt umgewandelt hatte. Wir haben aber den AG-Anteil versehentlich nur für einen Monat entrichtet, so dass jetzt für 2019 ein Betrag von 50,00 € fehlt.
Wie gehe ich vor? Kann ich den Betrag als Nachberechnung Dezember mit der Januar-Abrechnung erfassen oder muss ich eine Wiederabrechnung für diese Mitarbeiterin für Dezember durchführen?
Kann ich diesen einmaligen Betrag über die Bewegungsdaten erfassen oder in den BAV-Vertragsdaten als einmaliger Bezug für 12.19.?
Danke und viele Grüße
Anja
Hallo Anja,
am Einfachsten ist es, den Vertrag zur Betrieblichen Altersvorsorge richtig zu stellen und über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Nachberechnung Standard eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 anzustoßen. Damit können Sie die Korrektur mit der Januar-Abrechnung vornehmen.
Alternativ mit einer Wiederabrechnung für Dezember 2019. Je nach dem, mit welchem Monat Sie die Korrektur lieber durchführen möchten.
Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise im Dokument 1034430 - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) - Grundlagen.