Nein, das Programm soll mir nichts "verteilen"/"umrechnen". Es geht mir rein um die sozialversicherungstechnische Betrachtung im allgemeinen. Naja, vielleicht habe ich das ja nicht ganz deutlich gemacht: Wenn ich eine reine Aushilfsbeschäftigung habe und die Aushilfe verdient monatlich 440,- EUR - das ganze Jahr. Dann wäre z.B. eine Einmalzahlung in 11/2017 von 400,- € schädlich für die geringfügige Beschäftigung. Wenn wir jetzt den gleichen Sachverhalt haben, nur mit dem Unterschied: Die Aushilfe ist nur bis 06/2017 beschäftigt und ab 07/2017 als normal SV-Pflichtiger Arbeitnehmer (weil die Personen mehr Stunden arbeitet) -> Schlägt sich die Einmalzahlung auch auf die "vorherige" geringfügige Beschäftigung nieder? Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt zum Ausdruck bringen. Liebe Grüße
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