Ich möchte eine rückwirkende Änderung einer GTS einer Personalnummer ab Januar 2018 vor der Dezemberabrechnung 12 2018 durchführen. November 2018 ist bereits abgeschlossen. Die Änderung habe ich mit Monat Jan 2018 erfasst. Als nächstes werde ich den Dez. 2018 abrechnen. Reicht das nun aus, oder muss ich noch eine Nachberechnung anstoßen? Wenn ja, für welche Monate? Oder in welchem Monat?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bitte Überschrift ändern.
Sorry.
Bin neu hier.
Hab es geändert.
Danke. An einem Tag waren ca. 8 "Hallo" Überschriften. Das war einfach unübersichtlich.
Guten Morgen,
durch die rückwirkende Änderung der GTS in den Personalstammdaten wird eine automatische Nachberechnung mit der Abrechnung Dezember 2018 angestoßen.
Somit besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Viele Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen monique.schauer
sind Sie sich da wirklich sicher?
Warum meine Skepsis? Muss ich nicht bei allen in 2018 ausgetretenen Arbeitnehmern den "letzten Abrechnungsmonat" auf 12/2018 ändern, damit diese in die Nachberechnung mit einbezogen werden?
Sorry, wir sind ja in "Lodas" - das habe ich zuspät gesehen. Die Antwort von mir oben sollte für LuG gelten.
Beste Grüße
Lupofresh
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.