Ich möchte eine rückwirkende Änderung einer GTS einer Personalnummer ab Januar 2018 vor der Dezemberabrechnung 12 2018 durchführen. November 2018 ist bereits abgeschlossen. Die Änderung habe ich mit Monat Jan 2018 erfasst. Als nächstes werde ich den Dez. 2018 abrechnen. Reicht das nun aus, oder muss ich noch eine Nachberechnung anstoßen? Wenn ja, für welche Monate? Oder in welchem Monat?
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