Also ich bin schon ganz irritiert. Die Fehlzeit KUG/S-KUG Krank: Wann verwendet man diese? Ich dachte, nur bei Krank vor KUG, um den Programm zu sagen, ab wann KUG eingetreten ist. Ist diese Fehlzeit auch bei Krank während KUG vorgesehen??? Die Beispiele gehen immer davon aus, dass der Arbeitsausfall KUG zu 100% eingetreten ist. Ich sehe nun im Dok. 5303311 unter 3.4 Beginn der Entgeltfortzahlung zeitgleich mit oder während des Kug-Gewährungszeitraums: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug, dann erhält er in den ersten sechs Wochen von der Arbeitsagentur Kug (§172 Abs. 1a SGB). Daneben hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die nicht ausgefallenen Arbeitszeiten (§4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wenn ich nun 50% KUG habe, würde der AN für den Rest eine höhere Entgeltfortzahlung bekommen, als KUG oder KUG/Krank wenn er gearbeitet hätte. Nun wie setzte ich das im Programm richtig um? Mit ist zwischenzeitlich anhand der Beispiele schon klar, dass ich nochmals unterscheiden muss zwischen während der KUG-Ausfallzeit oder davor, siehe Beispiele 3.4.4.1 / 3.4.4.2 Doch wie verhält sich das Beispiel 3.4.4.2 wenn der KUG-Ausfall nur 50% beträgt? Die Hinweise irritieren mich sehr: Hinweis Wenn Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten eine Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung angelegt haben und Stunden im Kalendarium erfasst haben, wird ein Fehlerprotokoll ausgegeben: AAG: Es konnte nicht ermittelt werden, wieviele ausgefallene Kalendertage/Arbeitstage/Arbeitsstunden vorliegen. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre Angabe. Diesen Fehler können Sie ignorieren, da kein AAG-Antrag zu erstellen ist. Muss eine Fehlzeit eingegeben werden? Wenn ja, welche? Hinweis Wenn kein AAG-Antrag zu erstellen ist, ist die Erfassung der Stunden über das Kalendarium nicht notwendig. Die Stunden für krank während Kug und Kug können in einer Summe im Register Standard mit der Lohnart 410 – Kurzarbeitergeld erfasst werden. Gilt dies nur bei KUG Ausfall 100%? Was mache ich bei z.B. 50%? Vielen Dank!
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