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LODAS: Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022

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letzte Antwort am 02.06.2022 13:03:01 von t_r_
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

der Jahreswechsel steht vor der Tür. Aus diesem Grund erhalten Sie in diesem Beitrag eine Übersicht über alle wichtigen Informationen und Neuerungen rund um den Jahreswechsel 2021/2022:

 

 

Geänderte Softwarebereitstellung der Jahreswechsel-Updates 11.8 von LODAS

 

Die Jahreswechsel-Updates 11.8 mit den gesetzlichen Änderungen steht Ihnen ausschließlich im Rahmen des Update-Termins 30.12.2021 voraussichtlich ab 18:15 Uhr zum elektronischen Abruf zur Verfügung.

Es wird kein Haupt-Release der DATEV-Programme geben.

⚠️Voraussetzung für die Installation dieser Jahreswechsel-Updates sind die DATEV-Programme 15.0, die im August 2021 bereitgestellt wurden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1019748 - Geänderte Jahreswechsel-Bereitstellung: DATEV-Programme 15.0 (August 2021) sind Installationsvoraussetzung für den kommenden Jahreswechsel und unter www.datev.de/softwarebereitstellung.

 

 

Abrechnung 2022

 

Voraussichtlich ab 14.12.2021 ist die Lohnabrechnung für das Kalenderjahr 2022 möglich.

 

⚠️Berücksichtigen Sie, dass in 2021 erstellte Lohnabrechnungen für 2022 noch nicht alle gesetzlichen Änderungen und Neuerungen enthalten können. 

 

 

Verlängerungen der Regelungen / Aktualisierungen zum Kurzarbeitergeld

 

Viele Regelungen zum Thema Kurzarbeit wurden bis zum 31.03.2022 verlängert.

Aufgrund dessen, dass immer noch einiges nicht abschließend geklärt und voraussichtlich in Kürze noch beschlossen wird, verzichte ich an dieser Stelle auf eine Aufzählung.

Bitte entnehmen Sie alle Informationen zu diesem Thema aus dem Dokument 1021894 - Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick. Dieses wird laufend für Sie aktualisiert.

Die aktuelle Pressemitteilung des BMAS vom 24.11.2021 finden Sie hier

 

In einigen anderen Community-Beiträgen haben wir gelesen, dass die Agentur für Arbeit signalisiert hat, dass die Prüfung der Anträge für das Jahr 2020 noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Wenn die Agentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeitergeld ablehnt, weil z.B. die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sprechen Sie über das weitere Vorgehen mit der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 2021/518 vom 20.07.2021 des GKV-Spitzenverbands.

 

⚠️Bitte beachten Sie, dass wir als DATEV keine Empfehlung bzgl. der Korrekturen geben können. In diesen Fällen sind auch individuelle Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers die geprüft werden müssen. Bitte sprechen Sie hierzu ggf. auch mit einem Spezialisten aus dem Arbeitsrecht.

 

 Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Coronavirus (Dok.-Nr. 1008731).

 

 

Nachberechnung und Entstehungsprinzip

 

Das Entstehungsprinzip darf in der Steuer grundsätzlich in den ersten drei Kalenderwochen des Jahres durchgeführt werden. In LODAS können das Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar auswählen.

🔎Prüfen Sie daher bitte rechtzeitig, ob alle Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr korrekt erstellt wurden, da eine Erstellung/Korrektur nur noch mit der Januar- oder Februarabrechnung möglich ist.

 

  Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430)

  Nachberechnung laufendes Jahr (NB) - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) (Dok.-Nr. 1070821)

 

🤖‌‌Hilfe-Bot zum Thema Lohnsteuerbescheinigung

 

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

 

Für gesetzlich Krankenversicherte wurde ab 01.10.2021 ein verbindliches elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Ärzte an die Krankenkassen eingeführt.

Nach Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber voraussichtlich ab 01.01.2022 von den Krankenkassen die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit elektronisch abrufen.

 

⚠️Beachten Sie, dass es sich in der Zeit vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 um eine Pilotierungsphase handelt.

 

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Daten abrufen kann. Voraussichtlich ab dem 01.07.2022 wird das neue Verfahren für alle Arbeitgeber Pflicht.

Weitere Informationen finden Sie unter Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund (Dok.-Nr. 1022887).

 

 

Fusion Krankenkassen zum Januar 2022

 

Auch im neuen Jahr werden wieder einige Krankenkassen fusionieren, u. a. werden die Betriebsnummern der Bundesknappschaft zusammengefasst. Die Betriebsnummern 98000001 „BUN Knappschaft“ und 99086875 „SEE-Knappschaft“ werden mit dem Rechtsnachfolger „BUN Knappschaft“ mit der Betriebsnummer 98000006 fusionieren. 

Hierzu ist eine Übernahme der neuen Krankenkassennummer bei betroffenen Mitarbeitern erforderlich. 

 

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

 Fusionen, Namensänderungen, Neugründungen, Löschungen (Dok.-Nr. 1012106)

 

 

Jährlich grüßt der Digitale Lohnnachweis und UV-Stammdatenabruf

 

Wie auch bereits in den letzten Jahren stehen die Digitalen Lohnnachweise für das aktuelle Jahr bzw. die automatischen UV-Stammdatenabfrage für das Folgejahr an.

🔎Prüfen Sie jetzt, ob die Voraussetzungen für eine korrekte Durchführung vorliegen.

 

Alle relevanten Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten haben wir für Sie unter folgender Internetseite zusammengetragen: www.datev.de/uv-lodas.

 

 Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für LODAS (Dok.-Nr. 5303207)

 Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen (Dok.-Nr. 1032526)

 

‌‌🤖 Hilfe-Bot zum Thema Unfallversicherung

 

 

Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze vom 17.08.2017 (veröffentlicht im BGBl. I S. 3214) muss der Arbeitgeber auch für vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltvereinbarungen ab 01.01.2022 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart (§ 1a Abs. 1a und § 26a BetrAVG). Diese Regelung gilt bereits für die ab 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten:

 

 bAV: AG-Pflichtzuschuss ab 01/2022 in LODAS abrechnen (Dok.-Nr. 1020870)

 

 

Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes

 

Ab 2022 ist die Verdiensterhebung monatlich zu erstellen. Betriebe, die im Mai 2021 zur einmaligen Abgabe der Verdiensterhebung aufgefordert wurden, sind auch ab Januar 2022 berichtspflichtig.

Die Verdiensterhebung können Sie im Programm Datenübermittlung an Statistische Ämter erstellen und elektronisch über das DATEV-Rechenzentrum an das Statistische Bundesamt versenden.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten:

 

  Datenübermittlung an Statistische Ämter: Hintergrund und Informationen zur Durchführung (Dok.-Nr. 1035758)

  DÜ an Statistische Ämter: Statistik in wenigen Schritten - Überblick (Dok.-Nr. 9210770)

  Datenübermittlung an Statistische Ämter: Verdiensterhebung (Dok.-Nr. 1019641)

 

 

DÜ-Termine 2022

 

Den neuen DÜ-Kalender für das Jahr 2022 finden Sie im Dokument 1090003 - Kalender mit DÜ-Terminen zur Lohnabrechnung.

 

 

Weitere hilfreiche Informationen zur Unterstützung

 

  Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort (Dok.-Nr. 1021678)

  Checkliste für den Jahreswechsel mit LODAS compact / classic / comfort (Dok-Nr. 1090001)

  Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft (Dok-Nr. 1011662)

  Jahreswechsel in der Lohnabrechnung mit LODAS - Aktuelles zur Seminarunterlage (Dok-Nr. 1035927)

  Jahreswechsel in der Baulohnabrechnung mit LODAS - Aktuelles zur Seminarunterlage (Dok-Nr. 1035928)

 

Alle gesetzlichen Änderungen im Lohnbereich finden Sie ebenfalls hier

 

Und zu guter Letzt bieten wir auch wieder Lernvideos zum Jahreswechsel mit LODAS und für die Besonderheiten zum Baulohn in LODAS an. Diese finden Sie auf unserer Lernplattform online.

Eine Übersicht über alle (Schulungs-)Angebote finden Sie hier.

 

 

Unser Infoservice Januar 2022 wird voraussichtlich am 30.12.2021 versendet.

In diesem finden Sie alle gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 sowie Informationen zu den aktuellen Änderungen in den Programmen der Personalwirtschaft. Sie können den Infoservice hier abonnieren.

 

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre großartige Beteiligung in unserer PWS-Community und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit 🎄 ‌‌, einen guten Start in das Jahr 2022‌‌ 🚀 und vor allem bleiben Sie gesund 🍀!

 

 

 

Beste Grüße aus unseren Homeoffices

Ihr Community-Team PWS

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
greese
Erfahrener
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Danke schön für die Infos, doch leider hat sich Datev nicht zu dem Dauerbrenner " Änderungsnotwendigkeit der Rückrechnungstiefe" geäußert. Wann ist dazu mit einer verbindlichen Information zu rechnen?

 

Viele Grüße

Greese

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Greese,

 

haben wir auf dem Schirm. Ich habe gerade im Thread KUG-Korrektur ab 2022 / Lodas einen neuen Status gepostet. Wir informieren weiterhin über den eben verlinkten Thread.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
Claudia6
Beginner
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Habe gerade Datev Jahreswechselseminar Online Seminar besucht.
Es hieß dort, dass die aktuellen Personalfragebögen bereits im Hilfe-Center zu finden sind.
Ich habe bisher nur ausfüllbare Excel-PFB mit Stand 12/2021 gefunden.
Gibt es auch Word-PFB? Bisher sind diese noch auf dem Stand 2019.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Word Personalfragebögen werden zeitnah angepasst und das Datum entsprechend hochgesetzt.


Die Personalfragebögen im Excel-Format sind bereits aktuell und stehen im DATEV-Hilfe-Center bereit.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CVolz
Fortgeschrittener
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3864 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

zur Fusion der knappschaftlichen Krankenkassen: LODAS sagt mir, dass die neue Krankenkasse schon angelegt ist (ist sie ja auch und zwar für meinen Minijobber, entsprechend geschlüsselt mit "Kennung der Krankenkasse = Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte) und ich die Mitarbeiter der Krankenkasse mit Betriebsnummer 98000001 der bereits angelegten Krankenkasse zuordnen soll. Mache ich das aber, bekomme ich eine Fehlermeldung, da der betreffende Mitarbeiter ja kein Minijobber ist:

 

CVolz_0-1639989132755.png

 

Wie gehe ich hier vor, ist die Kennung der Krankenkasse zu ändern? Gibt das dann keine Probleme beim bereits zugeordneten Mitarbeiter im Minijob?

 

Bitte hierzu um Info, vielen Dank!

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pogo
Meister
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Hallo CVolz,

 

leg einfach eine neue Krankenkassen an für die Nicht-Minijobber.

Gib bei beiden Krankenkassen eine laufende Nummer an.

 

 Bundesknappschaft für geringfügig Beschäftigte und sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter erfassen - LODAS 

CVolz
Fortgeschrittener
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Besten Dank! Macht Sinn 😉 Ich habe glaube ich kaum Mitarbeiter, die regulär dort in der Krankenkasse versichert sind... 

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id_norderstedt
Einsteiger
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Guten Tag,

 

warum wird das Jahreswechsel-Update erst um 18.15 bereit gestellt?

Wie wäre es, wenn dieses bereits am Vormittag bis 11.00 Uhr bereit gestellt wird, damit man dann am 30.12. noch installieren kann?

Es wird seitens der Datev immer zu einer zeitnahen Installation geraten... Also, warum so spät am 30.12.??

Ich werde hier (und viele KollegInnen sicherlich auch) bestimmt keine Nachtschicht zum installieren einlegen oder alternativ am 31.12. installieren.

 

Gruß

Inga

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DATEV-Mitarbeiter
Nils_Neuendorf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @id_norderstedt ,

 

der Update-Termin am 30.12. ist im Grunde ein "normaler" Update-Termin wie er jeden Monat stattfindet. Die Besonderheit in diesem Jahr ist, dass dieser Update-Termin das Haupt-Release zum Jahreswechsel ersetzt. Die Bereitstellung der Service-Releases erfolgt auch am 30.12. wie gewohnt gegen 18.15 Uhr. Wir stellen die Service-Releases in jedem Fall schnellstmöglich bereit, soviel steht fest. Ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fenster und sage, dass wir sehr wahrscheinlich vor 18.15 Uhr soweit sind, vermutlich aber nicht um 11 Uhr morgens. Wann genau die Bereitstellungsaktionen abgeschlossen sind, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genau sagen. Das hängt auch vom Freigabezeitpunkt nach erfolgter QS ab. Das Rollout Management der DATEV wird aber in jedem Fall hier in der Community informieren, sobald die Jahreswechsel-Releases zum Abruf bereitstehen. 

Beste Grüße
Nils Neuendorf - Service & Produktmanagement Public Sector
DATEV eG
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alfonsh31
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ist für die alleinige Nutzung von LODAS im Bereich Personalabrechnung mit dem Jahreswechselupdate auch das Produkt "DÜ Formulare Rechnungswesen V.2.9" erforderlich? Beim Update wird das Produkt immer abgebrochen mit dem Verweis das die Installationsvoraussetzung nicht erfüllt ist (T0000174). 

 

Rechnungswesen haben wir nicht installiert.

 

Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


sollte es sich um die folgende Programm-Meldung handeln:


#INI07230 Voraussetzung nicht erfüllt. Das Programm X kann nicht zur Installation ausgewählt werden, weil eine notwendige Voraussetzung nicht erfüllt ist. Das Programm Y ist nicht installiert.
Bitte installieren Sie das Paket Y ab Version xy

 

Können Sie vorgehen wie in Dokument 1043215 INI07230 beim Installieren eines DATEV-Programms beschrieben.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Schön,

 

die Word-Fragenbögen wurden ja zwischenzeitig angepasst. Mir ist nun aufgefallen, dass im Fragebogen für geringfügig entlohnt Beschäftigte nicht mehr nach weiteren Beschäftigungen gefragt, sondern nur noch eine Tabelle für die Angaben zu weiteren Beschäftigungen da ist.

 

Soll das so sein? Aus meiner Sicht ist der Fragebogen so nicht mehr zu gebrauchen, da diese Frage für die Nachweisführung des Arbeitgebers absolute Relevanz hat. 

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Reich,


bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Aktuell sind wir dabei den Sachverhalt zu prüfen. Sobald wir neue Informationen haben, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 16
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Hallo Community,


die Word-Fragebögen wurden mit den Excel-Fragebögen abgeglichen. Die Frage nach weiteren Beschäftigungen ist kein Bestandteil der Excel-Fragebögen. 


Die Personalfragebögen dienen lediglich zur Vorerfassung der Stammdaten für neue Mitarbeiter.
Hierbei wird viel Wert daraufgelegt, welche Felder auch in das Programm LODAS übernommen werden können. Dies ist bei der Frage nach weiteren Beschäftigungen nicht der Fall.


Alternativ können Sie den Word-Fragebogen jederzeit Ihren individuellen Bedürfnissen manuell anpassen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 16 von 16
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Hallo Frau Simmerlein,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Ich traue mich ja dann fast nicht, dass hier hin zu schreiben. Nicht das der Word-Fragebogen dann wieder "verbessert" wird, aber die Frage nach weiteren Beschäftigungen wurde in der Version Stand 4/2022 wieder aufgenommen.

 

Vielen Dank dafür.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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letzte Antwort am 02.06.2022 13:03:01 von t_r_
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