Hallo an alle,
ich komme bei einem Fall nicht weiter und hoffe nun hier auf Input...
normal: Gehaltsempfänger 40h/Woche, 8h/Tag
seit 01.04. tgl. 4h Kug, 4h normal
krank vom 09.04.-17.04 (also auch an beiden Feiertagen)
Die Kranktage außerhalb der Feiertage habe ich nun im Kalendarium mit 4h WK 410 erfasst. Somit bekommt der Mandant 4h über U1 erstattet und die restlichen 4h als KuG von der Arbeitsagentur.
Ich bin nun der Auffassung, dass ich an den Feiertagen gar nichts erfassen muss und die Erstattung der 16h komplett über U1 läuft. Liege ich da richtig?
Vielen Dank und beste Grüße
Eileen Fiedler
Guten Morgen,
leider liegen Sie nicht richtig...
- Der KUG-Zeitraum ist immer ein Monats-Zeitraum
- Der Gehaltsempfänger hätte die Feiertage ja auch voll bezahlt bekommen
- Somit müssen Sie auch die beide Feiertage aufteilen
Gruß
Vielen Dank für die Antwort.
Aber wie sieht die Aufteilung dann aus? Die Agentur erstattet ja am Feiertag nicht und der Mandant ist umlageberechtigt.
Warum erstattet die Agentur nicht am Feiertag ?
Weil der Feiertag üblicherweise kein Arbeitstag beim Mandant ist. (kein Gaststättengewerbe´o.ä.)
Der Mitarbeiter ist aber doch Gehaltsempfänger, oder?
Und da werden die Feiertage (ich gehe davon aus, dass das im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist) doch auch bezahlt...
Wenn ich jetzt einen Gehaltsempfänger über das Kalendarium darstelle und die IST-Stunden, die nicht normal abgerechnet werden erfasse, gehört der Feiertag doch auf alle Fälle dazu.
der Mitarbeiter soll doch die Feiertage auch bezahlt bekommen. Wenn ich nichts eingebe, bekommt er sie komplett bezahlt, weil ja dann nichts gekürzt wird und die Erstattung würde für die vollen Stunden über die U1 kommen
Aber der MA hat ja nicht voll "gearbeitet am Feiertag" sondern nur 50%, oder?
Ja, das ist auch mein Problem. Wenn ich jetzt kürze um 4h (sei es über WK und 410 oder 414) kommt der Erstattungsantrag U1 nur über 4 Std. und auf den restlichen 4h würde der Mandant sitzen bleiben, weil ja die Agentur nicht erstattet.
Das fühlt sich irgendwie falsch an. Der Mitarbeiter war ja krank und der Mandant hat einen Erstattungsanspruch.
Ich glaube, der Denkfehler ist die Aussage "die Agentur erstattet nicht"...
Sie erfassen 4 Stunden KUG-krank und die Arbeitsagentur hat diese auch zu bezahlen.
Nehmen Sie einen MA mit Stundenlohn: Da würden Sie die Feiertage im Normalfall doch auch abrechnen, oder ?
Aber Frau Fiedler, unter "uns" gesprochen: Es herrscht doch zur Zeit soviel Chaos bei der Abrechnung von KUG, sodass ich bei vielen meiner Abrechnungen zur Zeit nur nach "bestem Wissen und Gewissen" entscheide, wie ich abrechne. Ob es "richtig" ist, wird in Zukunft der Prüfer der DRV bestimmen...
Schauen Sie sich mal die Beiträge hier an. Es gibt ja auch unterschiedliche Auffassungen von Seiten der Arbeitsagenturen zu bestimmten Sachverhalten, da Erfahrungswerte und Verordnungen fehlen.
Wenn Sie es für sich begründen und das dem Prüfer in Zukunft auch so erklären können, dann rechnen Sie nach Ihrem "bestem Wissen und Gewissen" ab.
Viele Grüße
das stimmt. Es gibt so viele Fallgestaltungen...
Ich habe jetzt mal mit der Krankenkasse telefoniert. Die wussten es auch nicht ganz sicher. Ich soll aber zu 100% über die U1 abrechnen. Ich mach das jetzt mal so. Mal sehen, was die Prüfung in 4 Jahren findet 😉
VG
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem:
Gehaltsempfänger, KUG 50% ab 01.04., Krank ab 21.04.
Wie erfasse ich nun die Daten richtig?
Im Kalendarium habe ich nun die Ausfallzeiten täglich mit 4 Std. KU/410 und ab 21.04. täglich mit 4 Std. WK/410 erfasst.
Unter Fehlzeiten habe ich ab 21.04.-08.05.2020 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung erfasst.
Anscheinend habe ich etwas falsch gemacht, ein AAG-Antrag wird nicht erstellt.
das ist seltsam... Ich hätte es auch so eingegeben
Oder muss ich während Kurzarbeit und Krankheit die Ausfallstunden zu 100% also mit je 8 Std. WK/410 buchen? Im Betrieb wird 50% Kurzarbeit gearbeitet.
meiner Meinung nach nicht... da würde der AN mit 100% KuG schlechter gestellt sein. Ich habe auch schon so abgerechnet und immer einen Antrag bekommen. Gibt's keinen Fehler?
Hallo,
schlüsseln Sie mal die Fehlzeit als "KUG/S-KUG krank" .
Gruß
Also ich bin schon ganz irritiert.
Die Fehlzeit KUG/S-KUG Krank: Wann verwendet man diese? Ich dachte, nur bei Krank vor KUG, um den Programm zu sagen, ab wann KUG eingetreten ist. Ist diese Fehlzeit auch bei Krank während KUG vorgesehen???
Die Beispiele gehen immer davon aus, dass der Arbeitsausfall KUG zu 100% eingetreten ist. Ich sehe nun im Dok. 5303311 unter 3.4
Beginn der Entgeltfortzahlung zeitgleich mit oder während des Kug-Gewährungszeitraums:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug, dann erhält er in den ersten sechs Wochen von der Arbeitsagentur Kug (§172 Abs. 1a SGB). Daneben hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die nicht ausgefallenen Arbeitszeiten (§4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Wenn ich nun 50% KUG habe, würde der AN für den Rest eine höhere Entgeltfortzahlung bekommen, als KUG oder KUG/Krank wenn er gearbeitet hätte. Nun wie setzte ich das im Programm richtig um?
Mit ist zwischenzeitlich anhand der Beispiele schon klar, dass ich nochmals unterscheiden muss zwischen während der KUG-Ausfallzeit oder davor, siehe Beispiele 3.4.4.1 / 3.4.4.2
Doch wie verhält sich das Beispiel 3.4.4.2 wenn der KUG-Ausfall nur 50% beträgt?
Die Hinweise irritieren mich sehr:
| Hinweis Wenn Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten eine Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung angelegt haben und Stunden im Kalendarium erfasst haben, wird ein Fehlerprotokoll ausgegeben: AAG: Es konnte nicht ermittelt werden, wieviele ausgefallene Kalendertage/Arbeitstage/Arbeitsstunden vorliegen. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre Angabe. Diesen Fehler können Sie ignorieren, da kein AAG-Antrag zu erstellen ist. |
Muss eine Fehlzeit eingegeben werden? Wenn ja, welche?
| Hinweis Wenn kein AAG-Antrag zu erstellen ist, ist die Erfassung der Stunden über das Kalendarium nicht notwendig. Die Stunden für krank während Kug und Kug können in einer Summe im Register Standard mit der Lohnart 410 – Kurzarbeitergeld erfasst werden. |
Gilt dies nur bei KUG Ausfall 100%? Was mache ich bei z.B. 50%?
Vielen Dank!
Hallo,
schauen Sie mal bitte in folgenden Beitrag: Krank-vor-KUG-mit-Teilausfall
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| Hinweis Wenn kein AAG-Antrag zu erstellen ist, ist die Erfassung der Stunden über das Kalendarium nicht notwendig. Die Stunden für krank während Kug und Kug können in einer Summe im Register Standard mit der Lohnart 410 – Kurzarbeitergeld erfasst werden. |
Gilt dies nur bei KUG Ausfall 100%? Was mache ich bei z.B. 50%?
=> Das betrifft nur Fälle, bei denen U1 aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter nicht abgerechnet werden kann.
Vielen Dank für den Link.
Leider hat sich mein Problem noch nicht ganz gelöst. Wenn ich nun nur den KUG-Ausfall mit 50% während krank erfasse mit 4 Std./Tage hat der Arbeitgeber ja noch die restlichen 4 Stunden Entgeltfortzahlung zu leisten für krank. Doch wie bekommt der Arbeitgeber diese Entgeltfortzahlung zurück? Ein AAG-Antrag wird nicht erstellt, weder mit der Eingabe Fehlzeit Unterbrechung Grund KUG/S-KUG krank noch Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung.
Hallo,
hat sich Ihr Problem gelöst? Ich stehe vor dem selben Abrechnungsproblem...
Hallo
ich habe erstmal so abgerechnet, wie im nachfolgenden Link beschrieben. Ob dies so korrekt ist, kann ich im Moment nicht beurteilen; ggf. müsste ich es im Nachhinein nochmals berichtigen.
Vielen Dank
Hallo,
erhalten Sie für den Arbeitnehmer eine Meldung auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll?
Gern prüfen wir mit Ihnen, warum kein AAG-Antrag ausgegeben wird. Wenden Sie sich bitte hierfür über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG