Soso, wie viele Haftungsfälle gab es denn in letzter Zeit? 😉
Wenn man ehrlich bleibt, sind das wohl meist eher Fälle theoretischer Natur.
Ich hoffe doch sehr, dass es Arbeitgeber gibt, die interessiert daran sind, ihre Haftung und die Interessen (ihrer) Arbeitnehmer - unter Vorlage aller aktuellen Informationen - eigenständig und gewissenhaft gegeneinander abwägen zu können.
Kann doch jeder mündige Community-Leser persönlich entscheiden, ob er meine Zeilen mit in die Beratung des Arbeitgebers einfließen lassen will oder nicht.
Im Übrigen überlasse ich die nun sicher folgenden letzten Worte dem Meister und widme mich wieder dem Stapel auf meinem Schreibtisch. 🙂
Die Corona Sonderleistung nach § 150a SGB XI ist nach Absatz 8 Satz 4 unpfändbar.
Alle freiwilligen Prämien der Arbeitgeber bleiben hiervon unberührt.
BG P. Roggel
Das mag zwar für Pflegeeinrichtungen gelten ( nur darauf bezieht sich der Paragraph ). Ich würde nicht davon ausgehen das der Sozialgesetzgeber auch für die ZPO spricht.
Da ist ein anderes Ministerium für zuständig.
Das jetzt einfach so zu übernehmen , halte ich zu mindestens für sehr gewagt.
Aber jeder muss das ja für seine Mandanten salbt entscheiden. Haftpflichtversicherung lässt grüßen.
Hallo zusammen,
zur Coronaprämie (außerhalb der Pflegeberufe) habe ich soeben auf der Webseite des Bundesfinanzministerium die FAQ gelesen.
Was mir auffällt: Bei fast jeder Frage kommt folgender Hinweis:
Allerdings ist erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennbar ist, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt. Die übrigen Voraussetzungen des
neuen § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes müssen eingehalten werden.
Ist es tatsächlich erforderlich in jedem Einzelfall eine schriftliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag zu schließen? Würde hierzu nicht ein freundliches Dankesschreiben an die jeweiligen Mitarbeiter mit der Auszahlung ausreichen?
Wie ist das allgemeine Vorgehen?
Danke & Viele Grüße
Hallo,
leider können wir Sie dazu nicht beraten. Kann hier aus der Community jemand seine Erfahrungen teilen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt, ob extra für jeden einzelnen AN eine Vereinbarung erforderlich ist und konnte ebenso keine definitive Auskunft finden! Ich werde sicherheitshalber ein vom AG unterzeichnetes Schriftstück an den AN fertigen über "Freiwillige Zusage des AG über eine einmalige Sonder/Bonuszahlung anlässlich der Coronavirus-Pandemie", in der die Freiwilligkeit genannt sind und künftiger Rechtsanspruch ausgeschlossen werden.
Viele Grüße
lodas-abrechner
Hallo zusammen,
wir haben im Internet eine Vorlage von einer RA-Kanzlei gefunden:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/formulare-mustervertraege
unter dem Punkt Coronavirus. Es sind auch noch weitere evtl. mal nützliche Vorlagen dabei. 😀
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Ich handhabe dies so, dass ich bei jedem Mitarbeiter, der eine Corona-Prämie erhält, im selben Monat einen einmaligen Hinweistext hinterlege:
Die Bonuszahlung ist eine steuerfreie Beihilfe zur Abmilderung der
zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise. Sie ist freiwillig
und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft.
Text kann gerne übernommen werden (schon angepasst auf die 3 Zeilen Hinweistext).
Herzliche Grüße & ein schönes Wochenende
Anne Koch
OK - und mein Formular anbei für den der es möchte - ohne Gewähr.
Schönes Wochenende
Es hat zwar lange gedauert, aber nun ist (endlich) die erste Gerichtsentscheidung zur (Nicht-)Pfändbarkeit der Corona-Sonderzahlung (außerhalb der Pflege) da:
https://www.ra-kotz.de/ueberschuldete-duerfen-corona-bonus-behalten.htm
Die Urteilsbegründung ist aus meiner Sicht so eindeutig (und logisch), dass wohl in allen Fällen so entschieden werden sollte.
Müsste DATEV sicher die entsprechende Schlüsselung ändern, falls nicht schon geschehen...
Hallo NT,
woweeee, das ist ja super. Dann würde ich das mal meine Chef so vorlegen. Vielen Dank, ich hatte bisher leider keine eindeutige Rechtsprechung gefunden.
Was meinen sie mit Datev müsste die Schlüsselung ändern? Bisher kam ja von Datev die Lohnart 450 mit "unpfändbar".
Zur Lohnart:
Ich hatte bisher nur die Info vorliegen, dass man bei der Sonderzahlung "in der Pflege", die ja von Beginn an als unpfändbar eingestuft war, in LODAS die Lohnart 201 bzgl. der Pfändbarkeit entsprechend "überprüfen" soll und in Lohn und Gehalt die Lohnart 5650 "Corona Prämie" (die als pfändbar vorbelegt war/ist) kopieren und entsprechend umschlüsseln soll.
Die Anwendung der Lohnart 450 war mir in diesem Zusammenhang bisher nicht geläufig.
Hallo,
es gibt doch auch keine Stammlohnart 450 in Lodas .......... ??
LG
Entschuldigung, mein Fehler, unsere Lohnart 450 = Datev Lohnart 201 🙂
übrigens schreibt mir der Gläubigeranwalt gerade, dass ich bezüglich eines Urteiles den Unterschied zwischen Corona-Prämie und Corona-Bonus beachten sollen. Weiss hier jmd. den Unterschied?
ah, ich glaube Prämie = für Pflege und Bonus = für alle anderen Angestellten
Eher andersherum: Die Corona-Prämie wird in der Pflege auch als "Pflege-Bonus" bezeichnet.
Da meint der Anwalt bestimmt den bisherigen Stand: Pflege unpfändbar; sonstige Branchen "offen".
Aber wenn man auf das von mir gepostete "allgemeine" Urteil Bezug nimmt, sollte man (jetzt) ganz gute Karten haben.
Prämien, auch Bonus genannt, haben nach meinem Verständnis nichts mit der Corona-Soforthilfe/-Beihilfe (befreit nach § 3 Nr. 11a EStG) zu tun.
Im Urteil ist ja auch von einer Mitarbeiterin im Hygienebereich die Rede, ich denke mal damals dringend benötigte Maskenherstellung, dh. dass für unsere Mitarbeiter in einer "normalen" Branche wohl doch noch kein Urteil zur Pfändbarkeit vorliegt.
Das ist zwar ein Fakt, allerdings geht die Urteils-Begründung darauf bzw. auf eine notwendige Branchenzugehörigkeit überhaupt nicht ein.
Vielmehr wird völlig allgemein argumentiert:
"Jedoch ist es nach Sinn und Zweck dieser Maßnahmen folgerichtig festzustellen, dass diese steuer- und sozialversicherungsfrei gestellten Corona-Sonderzahlungen ausschließlich und uneingeschränkt den Beschäftigten als Anerkennung zugutekommen sollen und daher unpfändbar sein müssen. Würde man diese Sonderzahlungen nicht pfändungsfrei stellen, stünden diese bei Überschreiten der Pfändungsfreigrenzen von Lohnzahlungen bzw. von Pfändungsschutzkonten den Gläubigern und nicht mehr den Beschäftigten selbst zur Verfügung. Der Zweck der Sonderzahlungen wäre verfehlt."
Moin zusammen,
vielen Dank erst einmal für die Zurverfügungstellung des Links. Wir haben einen Fall in dem Unterhaltspfändungen vorliegen. Kann aus diesem Urteil
https://www.ra-kotz.de/ueberschuldete-duerfen-corona-bonus-behalten.htm
auch für Unterhaltsschuldner, hinsichtlich der Pfändungsfreiheit, etwas hergeleitet werden?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Hallo,
ich habe unterjährig einen Mandanten übernommen und möchte nun die Corona Prämien in den Lohnkontowerten vortragen. Ich nehme an, dass dies unter LSt-Besch./steuerfreie Bez. erfasst werden müsste.
Trägt man das dann unter "steuerfreie Sachbezüge" ein? Oder wo gehört das rein?
Ich danke für die Hilfe.
LG Julia
Guten Tag,
eine Frage zur tatsächlichen Auszahlung der Coronaprämie. Muss die Auszahlung tatsächlich bis spätestens 31.12.2020 auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein, oder reicht es wenn auf der Abrechnung 12.2020 der Betrag abgerechnet ist, aber die Zahlung erst im Januar überwiesen wird?
Danke!
Grüße
Schmidt
Die Corona Prämie muss zwingend noch bis Ende Dezember ausgezahlt werden, sonst verfällt der Anspruch.
LG Julia
Kann man den Corona Bonus auch erhalten, wenn durch durch Corona nicht "mehr" gearbeitet wurde? Also kein erhöhtes Arbeitsaufkommen vorliegt?
Oder muss ein erhöhtes Arbeitsaufkommen vorliegen, damit dieser bezahlt werden kann?
Nach meiner Auffassung muss zusätzliche Arbeitsleistung in irgend einer Form nachweisbar sein.
Wir zahlen das Dezember-Gehalt auch erst zum 15.01.2021 aus.
Könnte man also den Bonus bereits noch bis 31.12.20 auszahlen (wie einen Vorschuß) und dann zum 15.01. das restliche Netto?
Ja das geht, Sie sollten dann aber bei der Zahlung wenn möglich "Corona-Bonus" angeben, damit das gleich sichtbar ist.
Hallo,
nein, es muss kein erhöhtes Arbeitsaufkommen gewesen sein.
@lohnhilfe schrieb:Hallo,
nein, es muss kein erhöhtes Arbeitsaufkommen gewesen sein.
Eine gesicherte Rechtsgrundlage wäre super. Danke.