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KUG private KV/freiwillige gesetzliche KV

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letzte Antwort am 01.04.2021 13:21:00 von Yooliya
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H19B20s
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Hallo Zusammen,

 

wir haben folgende Frage:

 

Wenn ein AN privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist, muss man händisch ausrechnen was während der Kurzarbeit an AG Zuschuss gezahlt werden soll? oder errechnet das Programm den höchst Beitrag wie "normal" auch automatisch?

 

Wir haben bereits die KUG bei allen AN angelegt und die Berechnungsgrundlage (die Formeln) in den Mandatendaten (Abrechnungsparameter) überprüft.

 

Vielen Dank im voraus

a_s_
Beginner
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Hallo,

 

im Dokument 5303312 gibt es ein Berechnungsschema dazu.

 

Viele Grüße

 

 

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H19B20s
Einsteiger
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@a_s_ Danke für das Dokument. Wir haben es gelesen aber sind nur hinsichtlich über die private KV/PV schlauer geworden.

 

 

In dem Dokument 5303312

 

Bei 2.2.3 private KV/PV steht: "Hinweis, Der Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV darf den jeweiligen hinterlegten Gesamtbeitrag nicht übersteigen und wird automatisch gekürzt".

 

Bei 2.2.2 freiwilliger KV steht dieser Hinweis nicht. Hier steht lediglich ein Beispiel zur manuellen Berechnung. 

 

Bezieht sich dieser Hinweis auch auf die freiwillige KV oder nur auf die private?

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrags, der für einen krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse, bei der Mitgliedschaft besteht, zu zahlen wäre. 


Zusätzlich zum regulär zu zahlenden Zuschussbetrag wird Beziehern von Kurzarbeitergeld ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte des Betrags eingeräumt, den der Arbeitgeber bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern als Beitrag allein zu tragen hat. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bezüglich des fiktiven Arbeitsentgelts vom Arbeitgeber ein Beitragszuschuss in Höhe des vollen Beitrags zu zahlen ist. 


Die Berechnung des Beitragszuschusses aus dem fiktiven Arbeitsentgelt erfolgt in der Weise, dass zunächst der reguläre Beitragszuschuss auf der Grundlage des paritätischen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen erfolgt. Anschließend wird dann in einem zweiten Rechenschritt der Beitragszuschuss auf der Grundlage des zusätzlich zu tragenden Beitrages zur Krankenversicherung errechnet. 


Eine Beispielberechnung für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers während Kurzarbeit erhalten Sie im Dokument 5300352 unter Punkt 6b.


Anders erfolgt die Berechnung bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern. Wie von Ihnen @H19B20s  bereits erwähnt, wird der Zuschuss hier höchstens auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitnehmer tatsächlich an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlen hat. 


In Verbindung mit dem Kurzarbeitergeld errechnet Lohn und Gehalt sowohl bei freiwillig als auch bei privat versicherten Arbeitnehmern den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
BMayer
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@Selina_Heubeck 

 

Hallo,

 

bei einem freiwillig versicherten AN muss ich doch dann einfach nur die KUG Stunden über die Bewegungsdaten erfassen. Der Rest macht doch das Programm, oder muss ich was beachten?

 

LG Bianca Schaller-Mayer

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Schaller-Mayer,

 

genau, Sie erfassen die Kug-Stunden in den Bewegungsdaten / in der Kalendererfassung.

Die Berechnung der Beiträge übernimmt Lohn und Gehalt automatisch.

Ein Beispiel für die Beitragsberechnung finden Sie im Dokument 5303312 unter Punkt 2.2.2.

 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Eichler, liebe Community,

 

ich habe drei (Nach-) Fragen an Sie:

 

1. Ich rechne mit LODAS und erfasse derzeit für freiwillig krankenversicherte Mitarbeiter ebenfalls nur in den Bewegungsdaten die Kurzarbeitsstunden. Ich gehe davon aus, dass die korrekte Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur freiwilligen KV und PV programmseitig erfolgt. Liege ich mit meiner Annahme richtig?

 

2. Die durch Kurzarbeit betroffenen freiwillig Versicherten sind aktuell schlechter gestellt als pflichtversicherte Arbeitnehmer mit identischem Ist-Entgelt, weil selbst die höheren Arbeitgeberzuschüsse zur KV und PV nicht ausreichen, um eine Effektivbelastung der freiwillig Versicherten herzustellen, die den Abzügen eines pflichtversicherten Mitarbeiters entspricht. Das hat offenbar auch die TK erkannt und bietet den bei ihr freiwillig versicherten Arbeitnehmern eine Beitragsermäßigung an:

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-beitragszahlung-und-stundung/beitragsermaessigung-fuer-freiwillig-versicherte-2083232

 

Wie bilde ich das in den PSD ab, wenn die TK einem Mitarbeiter (nachträglich) Beitragsermäßigungen gewährt; "bestenfalls" noch in unterschiedlicher Höhe für jeden einzelnen Kug-Bezugsmonat? (Irgendwie graut mir vor der Vorstellung ...).

 

3. Ist bekannt, ob vergleichbare Beitragsermäßigungs-Anträge auch bei anderen Krankenkassen möglich sind?

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

 

 

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H19B20s
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@lohnexperte  sehr gute Fragen! 🙂 

 

Das es Unterschiede zwischen der privaten und freiwilligen KV gibt ist uns auch schon aufgefallen allerdings haben wir hierfür auch keine Lösung wie man dies umsetzt. 

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J_Zeller
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Hallo Zusammen,

 

zur Bearbeitung des AG Zuschusses für die freiwillige gesetzliche KV in LODAS eine Frage:

 

Wir haben AN bei Mandanten, welche neben der KuG noch einen entsprechenden KuG Zuschuss erhalten. Die Berechnung des KuG Zuschusses lassen wir automatisch durch LODAS errechnen. Allerdings errechnet uns LODAS nicht den korrekten AG-Zuschuss, welcher gem. dem Dok-Hinweis rauskommen müsste. Gibt es hier irgendwo ein "verstecktes" Eingabefeld, damit der AG Zuschuss richtig berechnet werden kann oder hat jemand eine Idee, an welcher Einstellung dies liegen kann?

 

Besten Dank für einen Hinweis / eine Rückinfo.

 

Viele Grüße

J. Zeller

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


seit dem 13.08.2020 erhalten Sie das Berechnungsschema zum Kug-Zuschuss als weitere Seite der Auswertung 102  – Bruttosoll-/Istentgelt Kug.


Die Basis für freiwillig oder privat versicherte Arbeitnehmer bildet der Netto-Verdienst abzüglich der AN-Anteile zur Kranken-/Pflegeversicherung (=Auszahlungsbetrag), die im Nettoabzugsbereich auf der Brutto/Netto-Abrechnung abgerechnet werden. Unter Personaldaten | Kurzarbeit kann bei Bedarf, ein abweichendes Basis-Netto-Entgelt erfasst werden.


Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Dokument Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung (netto) mit LODAS abrechnen. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alfonsh31
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Hallo zusammen,

mit der Abrechnung 1/2021 habe ich auf den Fehler-/Hinweisprotokoll:

 

Personaldaten / Sozialversicherung / Freiwillige Versicherung

Nach dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 29.6.09 muss der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Versicherung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt errechnet werden. Der Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Versicherung wird deshalb abweichend zu Ihren Dateneingaben bis zum Dezember dieses Jahres automatisch aus dem beitragspflichtigen Entgelt errechnet.

 

 

Im Ergebnis habe ich festgestellt, dass der AG-Zuschuss in der Pflegeversicherung höher ist als der normale Höchstbetrag mit 73,77€ und auch in der Krankenversicherung höher als 384,58€. Es erfolgt keine Halbierung des Gesamtbeitrags. Ist das korrekt?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


dass der Arbeitgeber-Zuschuss in diesem Fall höher als der normale Gesamtbeitrag ist, kann durchaus möglich sein.


Grundlagen zur Abrechnung des Arbeitgeberzuschusses für freiwillig Versicherte finden Sie unter der Dokumentennummer 1021550.


Ein Berechnungsschema, mit dem Sie die Berechnung nachvollziehen können, finden Sie unter Punkt 3.2.2 der Dokumentennummer 5303311.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Yooliya
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@lohnexperte Hallo Lohnexperte, haben Sie bereits eine Lösung zu Ihrem 2. Punkt? Wir haben bereits mit einigen Krankenkassen diesbezüglich gesprochen, einige wüssten davon nicht mal Bescheid. Andere Krankenkassen behaupten, dass man die Reduzierung der Beiträge über das Abrechnungssystem erreichen kann. Und andere akzeptieren solche Beitragsherabsetzungen sogar in den laufenden Monaten.

 

Danke vorab.

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letzte Antwort am 01.04.2021 13:21:00 von Yooliya
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