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lodas Fahrrad

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letzte Antwort am 18.06.2021 12:53:23 von Monique_Müller
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dp00
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
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Hallo liebe Community,

ich habe noch nicht das passende gefunden.

Mein Chef hat eine Firma gekauft, dieses wird nun eine Betriebsstätte von uns. Die Mitarbeiter haben von uns neue Arbeitsverträge bekommen und werden zum 15.06. angemeldet.

Ein Mitarbeiter dort hat ein E-Bike. Nun überlassen wir ihm das ab 15.06. natürlich auch. Er bekommt dafür einen Zuschuss von 100,00 € laut Vertrag.

Ganz ehrlich ich habe keine Ahnung, wie ich das verbuchen soll. Hatte so etwas noch nie.

Habe eine alte Loohnabrechnung von ihm.

Dort ist Firmenrad stpfl. 12,00€ und Firmenrad Gehaltsumwandlung -145,44 gebucht und dazu SB Elektromobilität stfr 100,00.

Aber nun habe ich gelesen es habe sich viel geändert.

Kann mir irgendwer helfen?

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
13349 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Eingaben für die Abrechnung des Firmenfahrrads als Gehaltsumwandlung finden Sie im Dokument 1005927 - Firmenrad, E-Bike und Pedelec als Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiel LODAS.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alfonsh31
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Hallo zusammen,

 

zum Dokument 1005927 zur Umsetzung Gehaltsumwandlung bei Firmenfahrrädern in LODAS habe ich noch folgende Fragen:

 

Im Beispiel unter 3 ist die Leasingrate gleich Umwandlungsbetrag (100€). Bei uns zahlt der AG einen Zuschuss zur Gehaltsumwandlung sowie die Versicherungsrate. Somit ist die Leasingrate höher als der Umwandlungsbetrag. Ist es erforderlich diese Arbeitgeberzuschüsse in der Lohnabrechnung einzeln abzubilden oder reicht es aus, nur den Umwandlungsbetrag vom Lohn/Gehalt monatlich zu kürzen über eine eigene Lohnart zur Stammlohnart 202.

 

Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils heißt es im Dokument, dass bei Überlassung von mehreren Firmenfahrzeugen, Pkw und/oder Fahrrädern die Automatikberechnung unter Personaldaten / Entlohnung / Firmenwagen nicht genutzt werden kann. Wenn ein Mitarbeiter nun gleichzeitig zwei Fahrräder bekommt, wäre es doch möglich die Werte zu addieren und in einer Gesamtsumme zu erfassen. Spricht etwas gegen dieses Vorgehen?

 

Und schließlich eine letzte Frage: Ist es korrekt mit der Gehaltsumwandlung mit dem folgenden Monat nach Fahrradabholung zu beginnen? Angenommen der AN hat das Fahrrad am 3.8. abgeholt - ab 1.9., ebenso wenn der AN das Fahrrad am 17.8. abholt?

 

Herzlichen Dank und viele Grüße (an alle, die an dem heißen Tag im Büro sitzen!)

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

der geldwerte Vorteil wird um die Zuzahlung des Arbeitnehmers gemindert. Hier können Sie die Eingaben analog dem Dokument 5303259 Punkt 8.2 vornehmen. 


Im Programm ist es auch möglich die Werte bei Nutzung mehrerer Firmenfahrräder kumuliert zu erfassen. Ob das in dieser Form auch Prüfungskonform ist, muss jedoch vorher abgeklärt werden.

Bitte halten Sie dazu noch einmal Rücksprache mit einem Prüfer.

 

Die Empfehlung von DATEV ist, wie bereits im Dokument beschrieben, eine manuelle Berechnung der Werte und die Eingabe unter Festbezüge vorzunehmen.
Ab wann die Gehaltsumwandlung grundsätzlich beginnt und abzurechnen ist, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Eventuell kann jemand aus der Community, seinen Erfahrungswert teilen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alfonsh31
Einsteiger
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Hallo Herr Stein,

 

vielen Dank für die Infos.

 

Bei dem Punkt Zuzahlung habe ich mich leider zu undeutlich ausgedrückt. Es geht mir nicht um Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer, sondern um Zuzahlungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber gibt in der Praxis oft die Einsparung durch die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung an den Arbeitnehmer weiter und übernimmt zusätzlich die Versicherung für das Dienstrad. So kommt es dann vor, dass die Leasingrate höher ist, als die Umwandlungsrate, die dem Arbeitnehmer vom Brutto wieder abgezogen wird. Deshalb nochmals meine Frage:

 

Im Beispiel unter 3 ist die Leasingrate gleich Umwandlungsbetrag (100€). Bei uns zahlt der AG einen Zuschuss zur Gehaltsumwandlung sowie die Versicherungsrate. Somit ist die Leasingrate höher als der Umwandlungsbetrag. Ist es erforderlich diese Arbeitgeberzuschüsse in der Lohnabrechnung einzeln abzubilden oder reicht es aus, nur den Umwandlungsbetrag vom Lohn/Gehalt monatlich zu kürzen über eine eigene Lohnart zur Stammlohnart 202.

 

Danke & Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie Sie die Gehaltsumwandlung abrechen, können wir Ihnen nicht vorgeben. In der Regel wird die Höhe der Gehaltsumwandlung über die Stammlohnart 202 in einer Summe erfasst. Sie müssen nicht mehrere Buchungen bezüglich der Arbeitgeberzuschüsse vornehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alfonsh31
Einsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Hallo zusammen,

wir die Lohnart zur Stammlohnart 202 dann hinsichtlich UV-Pflicht und AAG-Erstattungsfähigkeit umgeschlüsselt?

Ist die Gehaltsumwandlung UV-pflichtig oder -frei?

Ist die Gehaltsumwandlung AAG-erstattungsfähig oder -frei?

 

Danke & Viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir diese Fragen nicht beurteilen.


Nehmen Sie bezüglich der UV-Pflicht Kontakt zur zuständigen Berufsgenossenschaft auf. Ob die Gehaltsumwandlung AAG-erstattungsfähig ist, kann mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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H_Weber
Beginner
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Hallo,

 

dieses Thema hat den Status "gelöst". Für mich stellt sich dennoch die Frage, ob der Arbeitgeberzuschuss einzeln auf der Lohnabrechnung aufgeführt werden muss. Diese Frage wurde leider nicht beantwortet.

Gibt es inzwischen eine Lösung?

 

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

 

M.f.G.

Weber

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


leider können wir nicht beurteilen, ob der AG-Zuschuss auf der Lohnabrechnung einzeln aufzuführen ist. 
Bitte stimmen Sie dies ggf. mit der Finanzverwaltung ab.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.06.2021 12:53:23 von Monique_Müller
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