Hallo Herr Müller, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leider sind die Aussagen der Bundessteuerberaterkammer und div. Anfragen in Sachen § 9 Abs. 1 StBVV nicht eindeutig was die qeS angeht, sodass wir uns zur Absicherung eher auf die Variante "schriftliche Vereinbarung" konzentrieren werden. Die Bildschirm Variante ist dennoch sehr interessant. VG Aysun Bayer
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