Hallo zusammen, wir wollen die Rechnungsschreibung (Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle EO classic) auf digitale Rechnungen umstellen. Die Programmtechnische Umsetzung ist soweit klar. Jedoch ist die Problematik des § 9 StBVV, (Unterschrift) hier final noch nicht gelöst. Es gibt die Möglichkeit der schriftlichen Vereinbarung über den Verzicht. Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten noch in Frage komme könnten. Wie wurde dieses Thematik bei Ihnen gelöst? Bin dankbar für Vorschläge. Gruß Aysun Bayer
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