Hallo JK, die Änderung der Netto-Be- und Abzüge hinsichtlich der Kostenstellen-/Kostenträger-Verteilung sollten die Auswertungen "Personalkostenübersicht" und "Personalreport" nicht beeinflussen, wenn die Abrechnung der Werte weiterhin wie gewohnt erfolgt. Welche Werte werden Ihnen nach der Umstellung auf den Auswertungen abweichend dargestellt? Die Verteilung der KSt/KTr kann für die Netto-Be- und Abzüge, die von Ihnen manuell angelegt wurden, beliebig festgelegt werden. Die bereits vorbelegten Netto-Be- und Abzüge - aktuell die Nr. 9977 bis 9999 - können in LODAS nicht verändert werden. Hilfreich ist hier auch das Info-Dokument 9219331 "Kostenstellen/Kostenträger", speziell der Bereich "Relevante Stammlohnarten / Auswertungen / Netto-Bezüge/NettoAbzüge". Beste Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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