Also es gibt bestimmt viele verschieden Varianten... Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber war es so, das gemäß Geschäftsordnung ein Arbeitszeitkonto durch den einzelnen MA zu füllen war. Sprich: die MA mussten 200 Stunden zur Vermeidung von Kurzarbeit ansparen. Diese 200 Stunden mussten dann entsprechend eingebracht werden und waren aber meistens schon vor Beginn der Kurzarbeit mit Finanzierung durch die Arge aufgebraucht. Sollte aber noch Arbeitszeitguthaben vorhanden sein, konnte man sich die Stunden, die über die 200 Stunden hinausgingen einfrieren lassen und die wurden dann bei der Kurzarbeit nicht berücksichtigt. Das ist nur eine grobe Beschreibung.. natürlich gibt es beim Einfrieren noch einiges zu beachten.
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