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Kurzarbeit Baulohn

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letzte Antwort am 03.06.2026 11:50:52 von KarinM007
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fröschel
Beginner
Offline Online
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Hallo,

ist eigentlich eine arbeitsrechtliche Frage, aber vlt. gibt es hier einen Experten, der mir kurz antworten kann.

Mache zwar schon ewig Baulohn, habe aber nun zum ersten Mal KuG und nicht S-Kug. Wie sieht es bei KuG mit den AZK aus, müssen diese wirklich nicht komplett heruntergefahren werden sondern dürfen als geschützte Std. für S-Kug stehen bleiben. Bin gerade in Diskussion mit dem Syndikus meiner Mdt. er meint, 150 Std. können stehen bleiben und hat mir auch von der AA was vorgelegt, was meiner Ansicht nach allerdings Auslegungsansicht ist. Ich bin schon immer auf dem Standpunkt AZK muss geleert sein.

Jemand auf die Schnelle ne Info für mich?

Danke

 

KarinM007
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
43 Mal angesehen

Also es gibt bestimmt viele verschieden Varianten...

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber war es so, das gemäß Geschäftsordnung ein Arbeitszeitkonto durch den einzelnen MA zu füllen war. Sprich: die MA mussten 200 Stunden zur Vermeidung von Kurzarbeit ansparen. Diese 200 Stunden mussten dann entsprechend eingebracht werden und waren aber meistens schon vor Beginn der Kurzarbeit mit Finanzierung durch die Arge aufgebraucht. Sollte aber noch Arbeitszeitguthaben vorhanden sein, konnte man sich die Stunden, die über die 200 Stunden hinausgingen einfrieren lassen und die wurden dann bei der Kurzarbeit nicht berücksichtigt. Das ist nur eine grobe Beschreibung.. natürlich gibt es beim Einfrieren noch einiges zu beachten.

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letzte Antwort am 03.06.2026 11:50:52 von KarinM007
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