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Arbeitgeberzuschuss Kurzarbeit

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letzte Antwort am 05.04.2020 20:13:53 von chefchen
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fröschel
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Hallo,

wenn ich auf 80 % Brutto rechne, ich mein Auszahlungsbetrag logischerweise höher als ohne Kug. Wie kann ich den Differenzbetrag rechnen, damit Mitarbeiter Nettoentgelt wie sonst erhält?

krampsmiddendorf
Einsteiger
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Wir haben es nur über Lovor geschafft

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

die meisten Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld richten sich doch nach dem Nettoentgelt. Der Arbeitgeber stockt also z.B. auf 85 % oder 95 % des vorherigen Nettoentgelts auf. So ist es häufig in den Tarifverträgen geregelt.

 

Bei einer Bruttoaufstockung (in machen Tarifverträgen) wird trotzdem eine Begrenzung auf z.B. maximal 100% vom vorherigen Netto vereinbart.

 

Daher die Frage, ob der Arbeitgeber das Bruttogehalt oder das Nettogehalt aufstockt?

 

Viele Grüße

Eva

 

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chefchen
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Nachricht 4 von 4
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Aber nicht für lau. Frage aus dem kollegenkreis

 

 

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letzte Antwort am 05.04.2020 20:13:53 von chefchen
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