Hallo,
wenn ich auf 80 % Brutto rechne, ich mein Auszahlungsbetrag logischerweise höher als ohne Kug. Wie kann ich den Differenzbetrag rechnen, damit Mitarbeiter Nettoentgelt wie sonst erhält?
Wir haben es nur über Lovor geschafft
Hallo,
die meisten Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld richten sich doch nach dem Nettoentgelt. Der Arbeitgeber stockt also z.B. auf 85 % oder 95 % des vorherigen Nettoentgelts auf. So ist es häufig in den Tarifverträgen geregelt.
Bei einer Bruttoaufstockung (in machen Tarifverträgen) wird trotzdem eine Begrenzung auf z.B. maximal 100% vom vorherigen Netto vereinbart.
Daher die Frage, ob der Arbeitgeber das Bruttogehalt oder das Nettogehalt aufstockt?
Viele Grüße
Eva
Aber nicht für lau. Frage aus dem kollegenkreis