Hallo liebe Community, ein Mandant (Physio-Praxis) hat uns darüber informiert, dass die Rentenversicherung bei einer freien Mitarbeiterin (Krankengymnastin in Physio-Praxis) aufgrund Statusfeststellungsverfahren festgestellt hat, dass die Dame Scheinselbständig ist. Die Dame hat die Tätigkeit im September 2017 begonnen. Das Statusfeststellungsverfahren wurde auch noch in 2017 eingeleitet. Es kam dann ein Ablehnungsbescheid. Die Dame hat dann über einen Anwalt Einspruch eingelegt. Es blieb aber dabei, dass Sie als Arbeitnehmerin beurteilt wurde. Es besteht jetzt die Möglichkeit zu klagen. Das ist aber nicht gewollt. Leider hat sich das ganze Verfahren bis jetzt hingezogen und unser Mandant hat uns erst diese Woche informiert. Im Bescheid wird aufgefordert, ab September 2017 Lohnabrechnungen usw. zu erstellen. Unser Wissensstand ist, dass der Arbeitnehmer 3 Monate haften muss. Also ab Oktober 2018. Für den Zeitraum September 2017 bis September 2018, also 13 Monate haftet unser Mandant. Ist es richtig, dass die überwiesenen Rechnungen den Nettolohn darstellen un der Arbeitgeber AG- und AN-Anteile zur SV bezahlen muss und auch die Lohnsteuer? Die Dame hat Lohnsteuerklasse 5. Außerdem hat Sie die Einnahmen ja schon mit der Einkommensteuererklärung 2017 versteuert. Sie bekommt ja die Lohnsteuer rückwirkend angerechnet, wenn der AG diese bezahlt? Wird die ESt berichtigt? Oder bekommt das FA die Steuer doppelt (ESt und LSt)? Die Dame will jetzt als Angestellte weiterarbeiten und ist vermutlich gewillt eine einvernehmliche Lösung zu finden. Kann man rückwirkend ab September 2017 einen Arbeitsvertrag erstellen und die Damen zahlt die Honorare zurück? Sie hat freiwillige Beiträge in die RV bezahlt. Bekommt Sie diese zurück? Bekommt Sie die Beiträge zur freiwilligen KV oder PKV zurück? Wäre super wenn wir hier einige Infos bekommen könnten wie man den Fall am schlausten abwickelt. Vielen Dank schon mal.
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