Hallo Herr Küpper, ein nachträglicher Übertrag des Anlagenbuchführungsbestands ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesem Fall würden zusätzlich Kosten anfallen. Alternativ können Sie sich vom Vorberater eine Bestandssicherung der Anlagenbuchführung geben lassen und diese über die Bestandsdienste Rechnungswesen einspielen. Dazu ist eine Anpassung des Ordnungsbegriffs (Berater- und Mandantennummer) notwendig. Die Anleitung dafür finden Sie in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070302 . Mit freundlichen Grüßen Heike Rastogi Service Anlagenbuchführung DATEV eG
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