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E-Bilanz Rückgängigmachung IAB

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letzte Antwort am 28.04.2017 09:21:29 von danielajo
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danielajo
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Hallo!

In 2013 wurde ein IAB gebildet. Dieser soll in 2015 rückgängig gemacht werden. Ist für 2013 eine neue E-Bilanz abzugeben? Und wenn ja, was ist im E-Bilanz-Assistenten unter Berichtsinformationen/Status des Berichts anzugeben? Es liegt doch keine Bilanzberichtigung bzw. Bilanzänderung vor, da der IAB außerbilanziell hinzugerechnet wird.

Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank.

Viele Grüße

Daniela Johannes

DATEV-Mitarbeiter
Heike_Rastogi
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Johannes,

für 2013 muss keine korrigierte E-Bilanz gesendet werden.

Zu viel in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge müssen manuell in den betroffenen Steuerprogrammen der früheren Veranlagungszeiträume rückgängig gemacht werden.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Informationsdatenbank in Dokument 1035517.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Heike Rastogi

Service Anlagenbuchführung/Jahresabschluss

DATEV eG

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danielajo
Einsteiger
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Hallo Frau Rastogi,

vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Daniela Johannes

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letzte Antwort am 28.04.2017 09:21:29 von danielajo
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