Hallo, prüfen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten bzw. unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe den Registrierungsstatus. Wenn der Mandant registriert ist, sollten Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) per Rückmeldung die Anforderung der Gesonderten Meldung erhalten. Die Rückmeldungen müssen entweder per Abo-System oder manuell in Lohn und Gehalt eingespielt werden. Elektronisches Rückmeldeverfahren Rückmeldedaten manuell anfordern und übernehmen Sie können auch ohne elektronische Anforderung die DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 57 erstellen. Hinterlegen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte DEÜV-Meldung/Kammerberechnung bei den Angaben zur Gesonderten Meldung nach § 164 Abs. 1 SGB VI (Rentenantrags-/Versorgungsausgleichsverfahren) eine neue Zeile mit dem entsprechenden Meldezeitraum. In folgendem Dokument finden Sie detaillierte Informationen zum Thema rvBEA: rvBEA – elektronische Anforderung von Bescheinigungen nach § 194 Absatz 1. S.3 SGB VI (Gesonderte Meldung, Abgabegrund 57) Viele Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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