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Pfändungen Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 19.04.2018 11:11:02 von grendel
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grendel
Beginner
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Nachricht 1 von 3
496 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Mitarbeiter Lohnpfändungen vorliegen. Er hat 3 unterhaltspflichtige Personen. Ab dem Jahr 2018 hat er nur noch 2 unterhaltspflichte Personen.

Meine Frage: Wie kann ich das ändern ohne das er mir das Vorjahr korrigiert?

Danke

joei1230
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
185 Mal angesehen

Hallo,

ich hatte das gleiche. Der Kollege Reich hatte mir folgendes geschrieben:

Sie müssen in der alten Pfändung einen neuen historischen Stand ab 01/18 erfassen und dort den Kinderfreibetrag ändern.

Pfändung.png

Gerade bei Kinderfreibeträgen wäre ich aber vorsichtig. Diese werden von den Finanzämtern relativ schnell "gelöscht" ohne das es den Tatsachen entspricht. Ich würde hier kurz mit dem Mandanten Rücksprache nehmen. Das kann viel Hin- und Her und Aufregung verhindern.

Viele Grüße

******

Hat funktioniert - alles gut!

Gruß

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grendel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
186 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit dem Mandanten bzw. dem Mitarbeiter habe ich schon öfter gesprochen. Es hat alles so geklappt wie oben beschrieben.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 19.04.2018 11:11:02 von grendel
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