Hallo zusammen, ich benötige Hilfe.
Mein Mandant möchte seinen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld monatlich auszahlen. Klar ist st/sv pflichtig. Wie sieht es aber aus in den Monaten mit Kurzarbeit. Worauf muss ich bei der Schlüsselung der Lohnart achten?
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Hallo,
vermutlich soll der Bezug monatlich als laufender Bezug abgerechnet werden, der im Falle von Kurzarbeit nicht gekürzt werden soll.
Sie können dafür eine Bruttolohnart (z. B. Lohnart 2040 oder 2000) kopieren und entsprechend umbenennen. Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1071690 - Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen.
Beachten Sie bitte, dass der mit dieser Lohnart gebuchte Wert (im Gegensatz zu einem Einmalbezug) sowohl das Soll- als auch das Istentgelt erhöht. Das hat Auswirkung auf die Ermittlung des rechnerischen Leistungssatzes und damit auch auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Danke. Sie haben mir damit schon geholfen.