Hallo zusammen,
meine Mandanten nehmen alle am Verfahren zur elektronischen Anforderung der Gesonderten Meldung teil und die Bestätigung liegt vor.
Jetzt habe ich zwei Arbeitnehmer die im Mai in Rente gehen. Leider habe ich keine Rückmeldung durch die Rentenversicherung erhalten.
Was mache ich falsch? Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.
Vielen Dank.
Hallo,
prüfen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten bzw. unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe den Registrierungsstatus.
Wenn der Mandant registriert ist, sollten Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) per Rückmeldung die Anforderung der Gesonderten Meldung erhalten.
Die Rückmeldungen müssen entweder per Abo-System oder manuell in Lohn und Gehalt eingespielt werden.
Elektronisches Rückmeldeverfahren
Rückmeldedaten manuell anfordern und übernehmen
Sie können auch ohne elektronische Anforderung die DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 57 erstellen.
Hinterlegen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte DEÜV-Meldung/Kammerberechnung bei den Angaben zur Gesonderten Meldung nach § 164 Abs. 1 SGB VI (Rentenantrags-/Versorgungsausgleichsverfahren) eine neue Zeile mit dem entsprechenden Meldezeitraum.
In folgendem Dokument finden Sie detaillierte Informationen zum Thema rvBEA:
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG