Hallo, elektronische Anträge auf Ausstellung von A1-Bescheinigungen sind für Arbeitnehmer möglich, die bei einer Krankenkasse versichert sind (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung) oder nicht gesetzlich krankenversichert bzw. aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. Für einen sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Ausstellung der A1-Bescheinigung beim zuständigen Träger der Rentenversicherung schriftlich beantragt werden. Bezüglich der A1-Bescheinigung, die Ihnen in Schwarz-Weiß auf dem postalischen Weg zugestellt wurde, setzen Sie sich bitte mit der Deutschen Rentenversicherung direkt in Verbindung. Viele Grüße aus Nürnberg Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen