Guten Tag,
wir füllen zum ersten mal die A1 Bescheinigung aus und müssen diese nun für einen Angestellten (Privat versichert) ausfüllen. Ich habe gelesen, dass die Anträge an die Deutsche Rentenversicherung gehen. Aber wo gebe ich diese denn ein?
Vielen Dank schon mal vorab.
L.G. Irene Frangioudakis
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Frangioudakis,
in Lohn und Gehalt muss die Deutsche Rentenversicherung nicht explizit hinterlegt werden. Das Programm erkennt dies automatisch anhand der SV-Schlüsselung und sendet die A1-Bescheinigung elektronisch an die entsprechende Annahmestelle.
Wie Sie die Eingaben für eine A1-Bescheinigung in Lohn und Gehalt anlegen finden Sie unter folgenden Info-Dokumenten:
A1-Bescheinigung-elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren sowie A1-Bescheinigung.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hien,
bei uns kam die Meldung der Deutschen Rentenversicherung per Post nach 7 Tagen? In Schwarz weiß? Wir sollen diese doch dem Mitarbeiter farbig mitgeben und wir dachten, die Bescheinigungen werden elektronisch zurückgemeldet.
Haben Sie hierzu Erfahrungswerte?
Vielen dank.
Hallo,
elektronische Anträge auf Ausstellung von A1-Bescheinigungen sind für Arbeitnehmer möglich, die bei einer Krankenkasse versichert sind (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung) oder nicht gesetzlich krankenversichert bzw. aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Für einen sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Ausstellung der A1-Bescheinigung beim zuständigen Träger der Rentenversicherung schriftlich beantragt werden.
Bezüglich der A1-Bescheinigung, die Ihnen in Schwarz-Weiß auf dem postalischen Weg zugestellt wurde, setzen Sie sich bitte mit der Deutschen Rentenversicherung direkt in Verbindung.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG