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darlehen Sondertilgung

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letzte Antwort am 21.02.2019 14:27:41 von Lara_Hien
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fraggle
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Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem bei der Historie Sondertilgung. Ein Mitarbeiter wollte in 11/18 eine Sondertilgung leisten über sein Weihnachtsgeld. Dies haben wir auch so eingetragen, aber leider nicht die Lohnart eingegeben, also wurde ihm auch diese nicht vom Gehalt abgezogen (leider erst jetzt aufgefallen).

Ist es jetzt möglich die Zeile aus der Historie zu löschen, damit diese auch nicht in der Auswertung Darlehnsübersicht erscheint., bzw. die Tilgung richtig berechnet wird?

Mit freundlichen Grüßen

Irene Frangiodakis

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Frangiodakis,


bei einem Mitarbeiter haben Sie die Historie für eine Sondertilgung ohne Lohnart erfasst.


Wenn Sie dort nur einen Betrag hinterlegen, dann ist die Sondertilgung nicht zahlungswirksam. Sie beeinflusst aber den Restbetrag des Darlehensvertrag. Die Sondertilgung wird außerdem nur in dem erfassten Abrechnungsmonat abgerechnet.


Das heißt in Ihrem Fall, durch die Eingabe der Sondertilgung ohne Lohnart hat sich der Restbetrag des Darlehens geändert.


Soll diese Eingabe wieder rückgängig gemacht und der Restbetrag erhöht werden, so löschen Sie die Zeile für die Sondertilgung.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Viele Grüße


Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 21.02.2019 14:27:41 von Lara_Hien
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