abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neuer MA krank bei Eintritt

4
letzte Antwort am 28.03.2019 09:02:38 von fraggle
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
fraggle
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
573 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.

Wir haben einen neuen MA ab 15.03.2019, dieser war aber vorher schon sprich von Januar bis einschl. 14.03.2019 als Zeitarbeiter bei uns im Betrieb beschäftigt. Das Problem ist jetzt, er ist am 12.03.2019 (noch Zeitarbeiter) bei uns im Betrieb gefallen und war bis zum 22.03.2019 krank geschrieben wegen des Arbeitsunfalls. Am 25.03.2019 ist er wieder arbeiten gekommen und ist jetzt vom 26.03. - 29.03.19 wieder krank auf Grund einer anderen Krankheit. Mir ist nicht ganz klar welche Ausfallschlüssel ich im Kalender eintrage.

15.03.19 - 22.03.19   EK krank ab Eintrittsdatum oder U6 Betriebsunfall ohne LFZ

26.03.19 - 29.03.19   EK krank ab Eintrittsdatum oder K6 krank mit Krankengeld

Vielen Dank schon mal vorab.

Grüße

Irene

0 Kudos
Tags (1)
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
273 Mal angesehen

Hallo Irene,

in Ihrem Fall tritt der Mitarbeiter erst zum 25.03.2019 ein, da dies der 1. Tag ist an dem er arbeiten konnte. Die Fehlzeit vom 15.03.2019 dürfen Sie nur nehmen wenn er am 15.03.2019 seine Arbeit angetreten hätte, was er aber nicht getan hat.

Bei der 2. Fehlzeit müssen Sie K6 Krank mit Krankengeld für die ersten 4 Wochen nach Beginn der Beschäftigung verwenden. Nach den 4 Wochen ist dann Lohnfortzahlung zu leisten.

Gruß

Björn

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
273 Mal angesehen

Moin,

nein, das Eintrittsdatum müsste der 15.03.2019 bleiben, da sich der arbeitsrechtliche Beginn m.E. nicht ändert. Die 4-wöchige Wartefrist für die Entgeltfortzahlung beginnt in dem Fall auch mit dem 15.03.2019, so dass diese bis zum 11.04.2019 andauert.

Mit der Fehlzeit "krank ab Eintritt" müsste dann automatisch die Anmeldung zum 25.03.2019 erfolgen, da sozialversicherungsrechtlich die Tätigkeit erst zum 25.03.2019 beginnt.

Besonderheiten für den Berufsunfall während der Zeit als Zeitarbeiter sehe ich aktuell nicht. Dies müsste ggf. rechtlich noch geprüft werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
273 Mal angesehen

Vielen Dank für die Klarstellung uwelutz​.

Hier hatte ich damals wohl die Infos von der Krankenkasse falsch verstanden.

Gruß

Björn

0 Kudos
fraggle
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
273 Mal angesehen

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe.

Gruß

Irene

0 Kudos
4
letzte Antwort am 28.03.2019 09:02:38 von fraggle
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage