Hallo Zusammen,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Wir haben einen neuen MA ab 15.03.2019, dieser war aber vorher schon sprich von Januar bis einschl. 14.03.2019 als Zeitarbeiter bei uns im Betrieb beschäftigt. Das Problem ist jetzt, er ist am 12.03.2019 (noch Zeitarbeiter) bei uns im Betrieb gefallen und war bis zum 22.03.2019 krank geschrieben wegen des Arbeitsunfalls. Am 25.03.2019 ist er wieder arbeiten gekommen und ist jetzt vom 26.03. - 29.03.19 wieder krank auf Grund einer anderen Krankheit. Mir ist nicht ganz klar welche Ausfallschlüssel ich im Kalender eintrage.
15.03.19 - 22.03.19 EK krank ab Eintrittsdatum oder U6 Betriebsunfall ohne LFZ
26.03.19 - 29.03.19 EK krank ab Eintrittsdatum oder K6 krank mit Krankengeld
Vielen Dank schon mal vorab.
Grüße
Irene
Hallo Irene,
in Ihrem Fall tritt der Mitarbeiter erst zum 25.03.2019 ein, da dies der 1. Tag ist an dem er arbeiten konnte. Die Fehlzeit vom 15.03.2019 dürfen Sie nur nehmen wenn er am 15.03.2019 seine Arbeit angetreten hätte, was er aber nicht getan hat.
Bei der 2. Fehlzeit müssen Sie K6 Krank mit Krankengeld für die ersten 4 Wochen nach Beginn der Beschäftigung verwenden. Nach den 4 Wochen ist dann Lohnfortzahlung zu leisten.
Gruß
Björn
Moin,
nein, das Eintrittsdatum müsste der 15.03.2019 bleiben, da sich der arbeitsrechtliche Beginn m.E. nicht ändert. Die 4-wöchige Wartefrist für die Entgeltfortzahlung beginnt in dem Fall auch mit dem 15.03.2019, so dass diese bis zum 11.04.2019 andauert.
Mit der Fehlzeit "krank ab Eintritt" müsste dann automatisch die Anmeldung zum 25.03.2019 erfolgen, da sozialversicherungsrechtlich die Tätigkeit erst zum 25.03.2019 beginnt.
Besonderheiten für den Berufsunfall während der Zeit als Zeitarbeiter sehe ich aktuell nicht. Dies müsste ggf. rechtlich noch geprüft werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die Klarstellung uwelutz.
Hier hatte ich damals wohl die Infos von der Krankenkasse falsch verstanden.
Gruß
Björn
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe.
Gruß
Irene