Hallo, ich würde mit dem Absender telefonieren, ob die Drittschuldnererklärung noch abgegeben werden muss. Da die Lohnzahlung Juli noch offen ist, könnte es sein, dass die Pfändung noch eingearbeitet werden muss. Es heißt ja, dass ab dem Zeit der Zustellung der Pfändung der pfändbare Lohn einbehalten und an den Gläubiger überwiesen werden muss. Hier sollte der Arbeitgeber entscheiden, das ist rechtlich zu klären!
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