Hallo,
ein Mitarbeiter hat zum 31.07.2021 gekündigt. Am 05.08.2021 bekommen wir eine Einschreiben bezüglich einer Lohnpfändung bei eben jenem.
Die Löhne werden bei uns aber immer erst am 10. des Folgemonats überwiesen.
Folglich ist der Arbeitnehmer zwar zum Zeitpunkt der Lohnpfändung nicht mehr bei uns beschäftigt, jedoch ist weder die Abrechnung erstellt noch die Überweisung getätigt.
Kann ich den Gläubiger darauf verweisen, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist oder muss ich den Gläubiger bedienen, da ich laut Verfügung an den Schuldner nicht mehr zahlen darf?
Guten Morgen,
der Gläubiger darf sich an den neuen Arbeitgeber wenden.
Mfg
Taner Akyüz
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier leider nicht beraten. Bitte klären Sie dies mit dem für den Pfändungsbeschluss zuständigen Gericht oder einem Arbeitsrechtler.
Hallo,
ich würde mit dem Absender telefonieren, ob die Drittschuldnererklärung noch abgegeben werden muss.
Da die Lohnzahlung Juli noch offen ist, könnte es sein, dass die Pfändung noch eingearbeitet werden muss.
Es heißt ja, dass ab dem Zeit der Zustellung der Pfändung der pfändbare Lohn einbehalten und an den Gläubiger überwiesen werden muss.
Hier sollte der Arbeitgeber entscheiden, das ist rechtlich zu klären!