Hallo, ein Mitarbeiter hat zum 31.07.2021 gekündigt. Am 05.08.2021 bekommen wir eine Einschreiben bezüglich einer Lohnpfändung bei eben jenem. Die Löhne werden bei uns aber immer erst am 10. des Folgemonats überwiesen. Folglich ist der Arbeitnehmer zwar zum Zeitpunkt der Lohnpfändung nicht mehr bei uns beschäftigt, jedoch ist weder die Abrechnung erstellt noch die Überweisung getätigt. Kann ich den Gläubiger darauf verweisen, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist oder muss ich den Gläubiger bedienen, da ich laut Verfügung an den Schuldner nicht mehr zahlen darf?
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