Hallo Alle :),
nach Übernahme eines Mandanten gab es den Hinweis:
Nach Durchsicht gibt es diesen Hinweis schon seit 2017. Also habe ich den MA zum 01.01.21 angemeldet. Leider habe ich die Kennzeichnung Arbeitgeber nicht ausgefüllt und habe die Rückmeldung zum 09.08.21 mit dem Hinweis Lohnsteuerklasse 6 zurück erhalten.
Ich habe dann gestern noch mal eine Meldung mit "Hauptarbeitgeber" vorgenommen, da der MA keinen zweiten Job hat und bin mir nun unsicher, ob ich die zweite Meldung nicht zum 02.01.21 hätte ausführen müssen? Damit der MA wieder auf Steuerklasse 1 abgerechnet wird?
Kann mir da jemand bitte Helfen?
Vielen Dank!
VG
Yvonne Yildiz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
meines Erachtens müsste jetzt die Rückmeldung kommen, dass der Arbeitnehmer nicht mit der Lohnsteuerklasse 1 angemeldet werden kann, da er schon mit der Lohnsteuerklasse 6 angemeldet ist.
Sie müssen mit dem Eintrittsdatum von der ersten Anmeldung zum gleichen Tag eine Abmeldung senden. Wenn die Rückmeldung der Abmeldung bestätigt wurde, können Sie mit einem Tag später einen neue Anmeldung als Hauptarbeitgeber für die Lohnsteuerklasse 1 senden. Das Datum sollte in dem Monat der Erstabrechnung liegen. Die ELSTAM mit der Lohnsteuerklasse 1 wird im ganzen Monat angewendet.
Beispiel: Falsche Anmeldung 01.01.2021 --> Abmeldung 01.01.2021
Nach der Rückmeldung der Datev --> Richtige Anmeldung 02.01.2021
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! 🙂