Hallo, ist der Arbeitnehmer bis zum Austritt unterbrochen, ist es korrekt, die Fehlzeit zum Austrittsdatum zu beenden. Bei der Abfindung ist die Stammlohnart 208 zu verwenden, wenn Sie die Günstigerprüfung durchführen möchten. Soll die Abfindung als sonstiger Bezug abgerechnet werden (keine Anwendung der Fünftelregelung, keine Günstigerprüfung), können Sie die Stammlohnart 270 Abfindung jhrl. verwenden. Weitere Informationen für die Auszahlung von Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung sowie Auszahlung von angesammelter Überstunden finden Sie in den folgenden Dokumenten: Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld Urlaubsabgeltung (Beispiele für LODAS) Mehrarbeitslohn / Überstunden (Beispiele für LODAS) Freundliche Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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