Hallo Zusammen,
wir haben Folgendes Problem:
Im Monat 12/2022 wird eine Abrechnung für alle Mitarbeiter, inklusive der unterjährig bereits ausgeschiedenen, angestoßen. Aktuell haben wir keine Idee, warum. Wir dachten erst, es hängt mit der Änderung im Namen des Beschäftigungsbetriebs, welche wir diesen Monat vorgenommen haben, zusammen.
Machen wir diese allerdings rückgängig, kommt es trotzdem zu den Rückrechnungen. Andere übergreifende Änderungen haben wir nicht vorgenommen.
Hat jemand eine Idee, warum die Abrechnung von allen Mitarbeitern in 12/2022 angestoßen wird.
Vielen Dank jetzt schon einmal für die Hilfe und Vorschläge!
Hallo @Becker1979
schon mal ins Fehlerprotokoll geschaut?
@Flitze0815 ja, aber da steht nicht der Grund für die Rückrechnungen drinnen.
ändert sich denn etwas an den Auszahlungs-, SV-, Steuerbeträgen für die vergangenen Monate? habt ihr die Mitarbeiter*innen in verschiedene Abrechnungsgruppen aufgeteilt?
eigentlich sagt das Fehlerprotokoll doch immer i-was.. 😕
Ist der Mandant bei der BGW?
Dann mal in der Community nach den Beiträgen für die BGW suchen. Hier gab es einen Fehler weshalb nun automatische Nachberechnungen ab Januar 2022 erstellt werden.
!! du hast recht - wir haben soeben einen ganz kurzen, kleinen Hinweis in dem langem Hinweisprotokoll gefunden.
Vielen Dank für deine schnelle Unterstützung.
Es ist anscheinend bei DATEV zu einem Fehler gekommen: Dokument 1025497
Ich rechne soeben den ersten Mandanten in 12/22 ab. Die Auswertung enthält jetzt ebenfalls eine Rückrechnung auf den Monat 01/22 einer bereits ausgeschiedenen Mitarbeiterin, so dass es hier zu einer Nachzahlung für Januar auf Grund der Erhöhung des Grundfreibetrages sowie zu einer Korrektur der Jahreslohnsteuerbescheinigung kommt. Hat DATEV hierzu zwischenzeitlich einen Lösungsvorschlag geschaffen, um dieses zu unterbinden. Es handelt sich in dem Fall nur um einen ganz kleinen Mandanten und ich denke mit Schrecken an die Größeren, bei denen das Personal ständig wechselt und die bereits in der ersten Jahreshälfte ausgeschieden sind.
Unserer Kenntnis nach kann keine Nachberechnung für einzelne Sachverhalte ausgelöst werden. Wenn die BG also nachberechnet wird, und sämtliche AN uv-pflichtig waren, werden sie auch nachberechnet.
Die Nachberechnungen auf Grund der BG sind ja nicht zu beanstanden, sondern dass für die Mitarbeiter, die in der 1. Jahreshälfte ausgeschieden und von der Erhöhung des Grundfreibetrages betroffen sind, korrigierte Lohnabrechnungen und somit eine Nachzahlung auf Grund der Änderung der Lohnsteuer erfolgen. Im Übrigen bearbeite ich soeben den nächsten Mandanten. In der Probeabrechnung sieht man nur die aktiven Mitarbeiter, die man für gewöhnlich ja auch auswählt. Die Endabrechnung beinhaltet aber auch die abgemeldeten Mitarbeiter und bei denen, wo die Erhöhung des Grundfreibetrages im Nachhinein greift, werden die Abrechnungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen korrigiert.
Wie gesagt, wenn eine Nachberechnung des BG-Sachverhalts ausgelöst ist, kann ein anderer Sachverhalt, z. B. das Steuerentlastungsgesetz nicht ausgeblendet werden.
Und für die ausgeschiedenen AN wird die BG ja auch nachberechnet.
Das Sie nachberechnete AN in den Proben nicht sehen können, scheint an Lodas zu liegen. Vielleicht lassen sich da Einstellungen anpassen:
In LODAS kann ich individuell einstellen, welche Probeabrechnungen man haben möchte. Wir wählen z.B. immer ALLE aus d.h. inklusive der Austritte damit wir so ein Fall schon vor der Abrechnung auffällt.