Genau so ist es: Prozessbevollmächtigter ist mein urlaubsabwesender Arbeitgeber. Theoretisch könnte ich zwar ein eEB als Syndikusrechtsanwalt für meinen Arbeitgeber abgeben, aber es scheitert daran, dass ich nicht in der Lage bin auf das Best Postfach zuzugreifen. Ich werde nachher das FG anrufen und fragen, ob ich für meinen Arbeitgeber das Empfangsbekenntnis abgeben kann. Ich vermute ein Mal, dass es schlichtweg selten vorkommt, dass ein Syndikusrechtsanwalt beim Steuerberater angestellt ist und nicht bei einer Berufsausübungsgesellschaft nach dem StBerG. Wäre mein Arbeitgeber eine Berufsausübungsgesellschaft hätte man mir einen Zugriff auf die Plattform einrichten können und dann hätte ich darüber auch ein eEB abgeben können.
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