Hallo @BK_ETL a) Mal werden die elektronischen Abgleich-Werte beim Erfassen des digitalen Bescheides übernommen und sind dann aus den Elster-Bescheiden der Abgleichinformationen verschwunden, mal nicht. Wenn man den Bescheidabgleich (genauer den Bescheid in PFB) schließt, wird man gefragt ob man speichern möchte. Dadurch wird der ELSTER-Datensatz fest dem Bescheid zugeordnet und aus dem Pool Abgleichsinformatinen gelöscht. Soweit so normal und auch notwendig für die Verwendung der Platzhalter. Das Verschwinden ist also der korrekte Normalfall. b)Desweiteren sind in den festgeschriebenen Bescheiden (digitale Bescheide) im PFB die Werte gerne mal auf Null, wohingegen das PDF die korrekten Werte zeigt. Da können die Platzhalter dann natürlich auch nicht funktionieren, bzw enthalten keine Werte. Diese Werte werden ausschließlich aus den ELSTER-Bescheidabgleichswerten bestückt. Gibt es keine, sind die Werte Null. Auch elektronische Bescheide sind nur dumme PDFs. Dass die Vorauszahlungen aus "Steuer- und Beitragszahlung" gezogen werden habe ich verstanden. Was ist jedoch mit den Werten der Veranlagung? Hier gilt das Selbe wie oben: Die Vorauszahlungen kommen mit den ELSTER-Bescheidwerten parallel zum elektronischen Bescheid, der ja leider nur ein dummes PDF ist. Gibt es keine, gibt es auch keine Daten für die VZ. Natürlich könnte man alles (Bescheidwerte und VZ) von Hand erfassen. Aber das will ja keiner. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzämter irgendwann mal smarte elektronische Bescheide verschicken und DATEV diese Daten dann auch benutzt. Aber das sind im Moment nur Wunschträume. Dokument 1080282 erklärt das etwas. MfG, F.Lange
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