@Maikii01 schrieb: Etwas schriftliches gibt es nicht. Nur den Zeitraum wie er bei uns im Zeiterfassungssystem eingetragen ist. Ist denn sichergestellt, dass sich derjenige, der die Zeiterfassung pflegt, über die Auswirkungen im Klaren ist bzw. die hier aufgeworfene Frage an die Entscheidungsträger heranträgt? Oder "macht er einfach das, was beantragt und vom Vorgesetzen bewilligt wurde", weil ihm niemand etwas anderes gesagt hat"? 😉
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Ich habe es nun wie folgt eingetragen: 19.12.25.-19.12.25 Krankengeld (Beginn Arbeitsunfähigkeit 07.11.2025/letzter bezahlter Tag vor ELL 18.12.2025) Ab 07.01.26 Krankengeld (Beginn Arbeitsunfähigkeit 07.01.2026/letzter bezahlter Tag vor ELL 06.01.2026) Die AU ab dem 07.01.26 war zwar eine Erstbescheinigung, wird aber auf den vorherigen Zeitraum angerechnet. Dann würde ich sagen, dass die Eingabe richtig sind.
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Hallo, wenn eine Obergrenze im Arbeitszeitkonto hinterlegt ist, muss die Stamlohnart 462 Automatik Az-Konto angelegt werden. Wenn die Obergrenze überschritten wird, werden die übersteigenden Stunden mit dieser Lohnart ausbezahlt. Diese Lohnart kann nur einmal angelegt werden. Die Felder innerhalb der Stammlohnart 462 sind automatisch vorbelegt und dürfen nicht geändert werden. Die Eingabe von Bewegungsdaten ist mit dieser Stammlohnart nicht zulässig. Sie können die Obergrenze unter Mandantendaten bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitkonto erhöhen bzw. löschen oder mit der Stammlohnart 460 mehr Stunden aus dem Arbeitszeitkonto nehmen, damit die Obergrenze nicht überschritten wird. Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Dokument 5303187
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@OlafBräutigam, für mich wäre der 16.06. schon der 43. Tag. Aber grundsätzlich sind wir einer Meinung. Die Frage ist auch nur als Denkanstoß für den Kollegen gedacht und um zu verstehen, wie er auf die Idee gekommen ist. 😉
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