Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher am 01.06.25 neu im Unternehmen ist. Vom 16.-20.06.25 ist er krank. Der 19.06. ist Fronleichnam und in unserem Bundesland ein Feiertag. Müssen wir den 19.06 als Arbeitgeber zahlen? Mein Kollege ist der Meinung, ich sehe das aber anders.
Grüße
Mareike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
anbei mal eine Passage vom Hilfedokument 1008055
"....Ein Arbeitnehmer erkrankt innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt im Unternehmen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Entgelt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen.
Wenn keine abweichende Regelung im Tarifvertrag vereinbart wurde, erhält der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums Krankengeld von der Krankenkasse....."
Gruss Olaf
Nein, ich weiß auch nicht wie mein Kollege darauf kommt.
Viele Grüße
Mareike
@rschoepe: wenn jemand am 16.06. aus der Lohnfortzahlung gefallen ist brauch der AG doch nicht mehr zahlen, da ab dem 17.06. (dem 43.ten Tag) die Krankenkasse am Zuge ist Zahlungen zu leisten. Von daher erübrigt sich doch eigentlich die Frage, oder?
Gruss
Olaf
@OlafBräutigam, für mich wäre der 16.06. schon der 43. Tag. Aber grundsätzlich sind wir einer Meinung. Die Frage ist auch nur als Denkanstoß für den Kollegen gedacht und um zu verstehen, wie er auf die Idee gekommen ist. 😉