Hallo zusammen, ich habe das DATEV Dokument 1040010 "Mandantentyp Einzelunternehmer trennen" gelesen. Die DATEV empfiehlt grundsätzlich, die natürliche Person neu anzulegen und als Betriebsinhaber des Unternehmens zu verknüpfen. Der Mandantentyp Einzelunternehmer wird lt. Empfehlung zu Unternehmen geändert. Was in dem Dokument nicht beschrieben wird, ob der Weg auch anders möglich ist, d.h. Anlage es eines neuen Unternehmens und Änderung des bisherigen Mandantentyps Einzelunternehmer in natürliche Person. Ist es in einer Vielzahl von Fällen nicht einfacher, ein neues Unternehmen anzulegen und Kanzlei-Rechnungswesen und dazugehörigen Steuerprogramme umzuhängen? (Selbst Unternehmen Online lässt sich in DUO unter Stammdaten / Bestandsverwaltung / Übertagen leicht umkopieren, man muss die Zugänge entsprechend administrieren.) Oft sind es PV-Anlagen, kleine Gewinnermittlungen, aufgegebene Einzelunterunternehmen, etc. wo ein Rechnungswesen / USt / GewSt Bestände vorhanden sind und die bisherige Mandantennummer eigentlich die ganze Historie der Person hat. Aus irgendeinem Grund hat sich die DATEV entschieden, den Weg Neuanlage Privatperson zu empfehlen, kommuniziert ihn aber nicht. Wenn ich mich für die andere Variante (Einzelunternehmer wird natürliche Person) entscheide, lande ich auf dem Weg in die Cloud evtl. in einer Sackgasse? Danke für eure / Ihre Einschätzung.
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