Bei 20 Stunden pro Woche gehe ich davon aus, dass hier das Entgelt höher ist, als für die Betriebsrente. Aber der Arbeitnehmer entscheidet alleine, welcher Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber und welcher der Nebenarbeitgeber ist. Hier würde ich mir vom AN die Wahl Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber bescheinigen lassen. Wenn er sich für H-AG entscheidet, erhält der andere automatisch den N-AG mit StKl 6. Hier müsste die Abmeldung als N-AG zum gleichen Tag, wie die Anmeldung erfolgen und die neue Anmeldung als H-AG zum nächsten Tag. Ansonsten als N-AG angemeldet bleiben und direkt mit StKl 6 abrechnen (kann manuell eingegeben werden). Da i. d. R. die Rente der DRV bisher nicht versteuert wurde, ergibt sich hier i. d. R. eine Nachzahlung. Da aber auf jeden Fall ein N-AG mit StKl 6 abgerechnet wird, ergibt sich dadurch eine Überzahlung. Da er verpflichtet ist eine EStE abzugeben, wird sich erst im nachhinein die Über- oder Nachzahlung ergeben.
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