Hallo @Ina84 , Wenn Sie Sonderrechte für DUO haben, können Sie die Festschreibung aufheben (s. hier ) Beachten Sie jedoch, dass dieses Recht Auswirkung auf die Revisionssicherheit haben kann. Dazu gab es auch ein Hilfedokument, was mir leider nicht mehr einfallen will. Beste Grüße
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